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Hund in Berlin: Herrchen hat sich nicht im Griff – jetzt landet das Duo vor Gericht

In Berlin sind zahlreiche Hundefreunde zu finden. Einer von ihnen ist in der Vergangenheit ausgerastet. Nun folgen die Konsequenzen…

Berlin
© IMAGO/Emmanuele Contini

Tierheim Berlin: Die Stadt der zurückgelassenen Tiere

Im äußersten Nordosten Berlins steht das Tierheim Berlin. Mit einer Fläche von 16 Hektar Land ist es das größte Tierheim Europas und wirkt wie eine kleine Stadt für zurückgelassene Tiere.

In Berlin leben nicht nur über drei Millionen Menschen, sondern auch zahlreiche Tiere. Damit das Zusammenleben harmonisch und ohne Zwischenfälle funktionieren kann, muss die eine oder andere festgelegte Regel jedoch berücksichtigt werden.

Daran wollte sich der Halter eines Hundes in der Hauptstadt aber offenbar nicht halten. Deshalb wird er nun vor Gericht erwartet…

Hund in Berlin: Halter will sich der Kontrolle entziehen

Am 1. Mai 2023 soll der 66-Jährige mit seinem Vierbeiner im Dreipfuhlpark in Dahlem spazieren gegangen sein. Das Problem: Der Hund lief frei herum. Ein Verhalten, das in der Parkanlage ein absolutes Verbot darstellt. Als zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Hundehalter darauf aufmerksam machten und ihn auf die Leinenpflicht hinwiesen, eskalierte die Situation.

Der Senior ergriff urplötzlich mit seinem Hund die Flucht. Um sich der Kontrolle zu entziehen, soll er sich sogar in einem nahegelegenen Haus vor den beiden Ordnungsamt-Angestellten versteckt haben. Einer der beiden Männer verfolgte das Mensch-Hund-Duo aber weiter und stellte einen Fuß auf die Schwelle, um das Schließen der Tür zu verhindern.

Hund in Berlin: Herrchen muss wegen Widerstands vor Gericht

Daraufhin soll ihm der 66-Jährige gegen die Hüfte getreten haben. Eine Prellung, die dafür sorgte, dass der 51-jährige Angestellte des Berliner Ordnungsamts nicht nur Schmerzen erlitt, sondern auch für elf Tage arbeitsunfähig war. Eine gewaltvolle Aktion, die den Hundehalter nicht ohne Konsequenzen davonkommen ließ. Wenn auch erst über ein Jahr später.


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Ihm flatterte eine Anklage wegen Widerstand eines Vollstreckungsbeamten sowie vorsätzliche Körperverletzung ins Haus. Am Dienstagvormittag (19. November) muss der ausgerastete Hundefreund deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten erscheinen. Dort wird er dann auch erneut auf den Geschädigten treffen. Wann das Urteil fällt, ist noch unklar.