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Hunde in Berlin: Tiere totgebissen? Tierschützer fordert Konsequenzen

In einem Park in Berlin-Spandau machten Passanten eine unschöne Entdeckung. Eine Untersuchung machte Hunde zu Verdächtigen.

Berlin
u00a9 IMAGO/Rolf Kremming

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Der Grimnitzsee im Berliner Bezirk Spandau ist ein ruhiges Fleckchen Erde im Westen Berlins. Seit 1955 ist er Landschaftsschutzgebiet und mit seinen Parks und Wiesen in direkter Nähe ein gern aufgesuchter Ausflugsort für Berlinerinnen und Berliner.

Doch diese Idylle wurde nun offenbar gestört. Im nahegelegenen Grimnitzpark zwischen dem See und der Havel machten Passanten nun eine traurige Entdeckung. Zwei Biber wurden tot und mit schweren Verletzungen aufgefunden. Im Verdacht stehen freilaufende Hunde.

Hunde in Berlin: Biber angegriffen und getötet?

Gefunden wurden die beiden jungen Biber bereits am 10. Juni. Laut einem Bericht der „BZ“ wurden bei der tierärztlichen Untersuchung im Leibnitz-Institut Bissspuren festgestellt, die von Hunden stammen. Gänzlich überraschend wäre das nicht, schließlich ist die Gegend rund um den Grimnitzsee ein beliebtes Hundeauslaufgebiet.

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Allerdings können die Hunde nicht ganz alleine für den Tod der Tiere verantwortlich sein. Wie das Blatt weiter berichtet, wurde einem der beiden Biber anschließend mit einem Messer der Kopf abgetrennt und entfernt. Wer dafür verantwortlich sein könnte, ist noch völlig unklar.

Tierschützer erschüttert über Vorfall

Unter Tierschützern sorgt der Fall aus Berlin-Spandau für Aufregung. Manfred Krauß erklärte gegenüber der Zeitung: „Biber sind streng geschützt, ihre Tötung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“ Er fordert die Berliner Behörden auf, die Strafverfolgung energisch voranzutreiben. Und auch auf Hundehalter sollten die Behörden mehr achten, fordert er. „Dabei dürfen sie sich auch nicht scheuen, die Leinen- und Aufsichtspflicht einzufordern und zu kontrollieren.“


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Krauß sieht im Tod der beiden Biber auch eine Chance. Möglicherweise könnten Hundehalter nun mehr Verständnis für eine Leinenpflicht entwickeln, hofft er. Übrigens: Wer sich beim Töten von Bibern erwischen lässt, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro anfallen.