Nicht nur in Berlin, der Hundehauptstadt Deutschlands, auch in Brandenburg gibt es jede Menge Hundefreunde. Seit dem 1. Juli gibt es im benachbarten Bundesland eine neue Hundehalterverordnung, die für viele Tierfreunde eine echte Entlastung sein dürfte.
Dies gilt vor allem für die Besitzer von Rottweilern, Mastiffs & Co., die mit ihrem Vierbeiner bislang zwingend zum Wesenstest mussten. Doch nun sollen diese Rassen nicht länger pauschal diskriminiert werden.
Neue Hundehalterverordnung in Brandenburg eingeführt
Seit Montag (1. Juli) gilt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung, mit der die sogenannte Rasseliste abgeschafft wurde. Auf der Internetseite der Stadt Ludwigsfelde heißt es dazu konkret: „Nach der neuen Hundehalterverordnung, die mit dem 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters mit Geburtsort und Datum sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen“.
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„Mit der neuen Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben“, so die Stadt Ludwigsfeld. „Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird“.
Bei Beißattcken liegt die Schuld oftmals beim Hundehalter
Wie Ilona Kranz, Sachverständige im Hundewesen, bei „Radio Eins“ erklärte, sei diese Entscheidung ein stückweit überfällig gewesen. Schließlich läge der Schuldige für Hundebeißattacken oftmals nicht beim Tier selbst – sondern bei deren Besitzern.
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Laut Kranz könne man mit Blick auf Statistik von Beißattacken durchaus sagen, dass Beißvorfälle nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit sogenannten Listenhunden stehen. „Die Schuld bzw. der Verursacher ist oft am anderen Ende, nämlich an der Leine“, sagt die Hunde-Sachverständige Ilona Kranz bei „Radio Eins“.