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Kita-Streik in Berlin: Urteil gefällt – jetzt herrscht bittere Gewissheit

Ein drohender Kita-Streik in Berlin sorgte für Angst bei den Eltern. Das Landesarbeitsgericht hat jetzt entschieden.

Kita-Streik in Berlin
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Demo in Berlin: Kitapersonal und Eltern sind sauer

Der mögliche Kita-Streik in Berlin geht in die nächste Runde. Nachdem das Arbeitsgericht Berlin einen unbefristeten Streik zuerst untersagt hatte, hat die Gewerkschaft Verdi Berufung eingelegt.

Das Landesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, ob die Kitas in Berlin bestreikt werden dürfen. Tausende Eltern wären davon betroffen.

Kita-Streik in Berlin: Urteil gefällt

Das Landesarbeitsgericht hat am Freitag (11. Oktober) über die Berufung entscheiden, die von Verdi gegen das Streikverbot eingelegt wurde. Der Kita-Streik in Berlin wurde auch in der zweiten Instanz verboten. Die Gewerkschaft darf seine Beschäftigten ab kommendem Montag, 14. Oktober, nicht zum Erzwingungsstreik aufrufen. Das Urteil gilt indirekt auch für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).


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Der Streik hätte nicht nur die Betreuungssituation für viele Familien in Berlin erheblich erschwert, sondern auch den Druck auf den Senat erhöhen, den Forderungen der Gewehrschaft nachzugeben. Die Entscheidung am Freitag wurde daher mit großer Spannung erwartet und hätte weitreichende Konsequenzen für die Kinderbetreuung in Berlin gehabt.

Das fordert die Gewerkschaft

Vom Kita-Streik in Berlin wären rund 30.000 Kinder betroffen gewesen. Die Eltern waren besorgt über die mögliche Schließung der Einrichtungen und hatten bereits begonnen, Druck auf den Senat durch Proteste auszuüben. Sie forderten eine schnelle Lösung, um einen Kita-Streik in Berlin zu verhindern.

Die Gewerkschaft Verdi fordert seit langem bessere Arbeitsbedingungen für die Erzieher in den kommunalen Kitas. Zu den Forderungen gehören unter anderem kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen für das Personal.


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Der Senat hat bisher Verhandlungen abgelehnt und verweist auf die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die eigenständige Tarifverhandlungen ausschließt. Das Arbeitsgericht ist zusätzlich der Meinung, dass der angestrebte „Entlastungsvertrag“ von Verdi gegen die Friedenspflicht verstößt. Das Landesarbeitsgericht ist zu derselben Entscheidung gekommen. (Mit dpa)