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Letzte Generation: Nach Farbattacke aufs Brandenburger Tor – Urteil macht fassungslos

Zwei Aktivisten der Letzten Generation wurden jetzt wegen ihrer Beteiligung an der Attacke aufs Brandenburger Tor verurteilt.

Letzte Generation
© IMAGO/Christian Schroedter

Aktivisten oder Politiker? Das ist die Letzte Generation

Bei der Europawahl hat die Letzte Generation den Einzug ins Parlament verpasst. Im Video erfährst du, wie die Aktivisten angefangen haben.

Den 17. September 2023 werden einige Mitglieder der Letzten Generation, viele Berliner und auch die Polizei so schnell nicht vergessen. An diesem Tag hatten Klimaaktivisten der Gruppe nämlich das Wahrzeichen der Hauptstadt – das Brandenburger Tor – mit oranger Farbe besprüht.

Eine Aktion, die für viel Aufsehen gesorgt hatte. Genau das, was sich die Beteiligten gewünscht hatten. Worauf sie allerdings gerne verzichtet hätten, war der daraus resultierende Gerichtsprozess mit anschließendem Urteil. In zwei Fällen hat ein Richter jetzt entschieden und das durchaus zugunsten der Aktivisten!

Letzte Generation: Richter zeigt sich durchaus verständnisvoll

Jan Schweizer und Maximilian Hassolt gehörten zu den Mitgliedern der Letzten Generation, die bewaffnet mit Farbe vergangenen September das Brandenburger Tor in Berlin attackierten. Eine Tat, die nicht ohne Konsequenzen bleibt. Vor dem Amtsgericht Tiergarten sind jetzt zwei Urteile gefallen und die dürften einigen bitter aufstoßen.

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Der Richter zeigte sich nämlich durchaus verständnisvoll und erklärte laut „Berliner Morgenpost„: „Auch wenn Sie mich für meinen mangelnden Mut kritisieren, so bewundere ich Sie doch für Ihren Mut, Ihre persönliche Karriere und Zukunft für ein Umdenken der Gesellschaft aufs Spiel zu setzen.“

So lautet das Urteil

Schweizer und Hassolt wurden am Ende zu knapp 200 Freizeitarbeitsstunden verurteilt – genauso, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Urteile fielen dabei auf Grundlage des Jugendstrafrechts, da die beiden Männer zum Zeitpunkt der Attacke noch heranwachsend waren.

Beide hatten ihr Beteiligung an der Besprühung des Brandenburger Tors nicht abgestritten und erschienen sogar in den gleichen orange verschmutzten Kleidern vor Gericht, die sie während ihrer Tat an Berlins Wahrzeichen getragen hatten. „Wir wollten das Nationalsymbol besprühen, damit die Klimakatastrophe nicht mehr von der Bevölkerung verdrängt werden kann“, so Hassolt zum Hintergrund.


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Welchen Schaden sie an dem Gestein damit verursachen würden und wie viele Umstände und Kosten die anschließende Reinigung nach sich ziehen würde, das sei beiden nicht bewusst gewesen, ließen sie verlauten. An Aktionen ähnlichen Ausmaßes wollen die sich die zwei Mitglieder der Letzten Generation in Zukunft nicht beteiligen.