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Letzte Generation: Farbe am Brandenburger Tor – Urteil gefallen

Ein Farbanschlag der „Letzten Generation“ sorgte im November 2023 für Aufruhr. Jetzt ist das Urteil in dem Prozess gefallen.

© IMAGO/Christian Schroedter

Aktivisten oder Politiker? Das ist die Letzte Generation

Bei der Europawahl hat die Letzte Generation den Einzug ins Parlament verpasst. Im Video erfährst du, wie die Aktivisten angefangen haben.

Ob Festkleben auf viel befahrenen Straßen, Kartoffelbrei auf Kunstwerken oder Farbbeutel auf Monumenten. Mit medienwirksamen Aktionen sorgten die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ immer wieder für Aufruhr.

Im September 2023 hielt vor allem eine Protestaktion der Gruppe die Hauptstadt im Atem. Mitglieder der Bewegung besprühten das Brandenburger Tor mit Farbe. Im November des gleichen Jahres dann eine weitere Farbattacke auf das Wahrzeichen. Jetzt steht das Urteil in dem Fall fest.

Letzter Generation blühten bis zu drei Jahre Haft

Im November 2023 sorgten Regina Stephan (22) und Lio Gomez (24) mit einer Protestaktion für Aufsehen. Die beiden Mitglieder der Aktivistengruppe „Die Letzte Generation“ bepinselten die Westseite des Brandenburger Tors mit oranger Farbe. Und das nur wenige Wochen, nachdem das Berliner Wahrzeichen schon mit Farbe besprüht worden war.

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Am Montag (13. Januar) standen die beiden jetzt vor Gericht. Der Vorwurf: Sachbeschädigung. Der Staatsanwalt beschuldigte die beiden, das Denkmal langfristig beschmutzt haben zu wollen. Er forderte letztendlich eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 bzw. 1.500 Euro.

Klimaaktivisten freigesprochen

Die beiden Angeklagten sahen das anders, ihre Verteidigerinnen plädierten auf unschuldig. „Was ist das für ein Rechtsstaat, der aus Prinzip und ohne dass ein Schaden entstanden ist, Menschen wegsperren möchte?“, machte Gomez deutlich. Die Aktion sei ein „symbolischer Protest“ gewesen, sie hätten „nichts beschädigt“, berichtet der rbb.

Auch sei zum Zeitpunkt der Aktion ein Reinigungsteam anwesend gewesen, dass die Farbe in weniger als einer Stunde wieder entfernen konnte. Das war nur möglich, weil in dem Bereich zuvor ein Graffitischutz aufgetragen wurde, von dem die Angeklagten nach eigener Aussage gewusst haben.


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Die Richterin sprach die beiden Aktivisten schließlich frei, betonte aber, dass der Freispruch aufgrund der Sachlage und nicht weil sie die Aktion gutheiße, erfolgte. „Unser Protest war eben nicht darauf ausgelegt, das Brandenburger Tor zu beschädigen. Unsere Proteste sind nie darauf ausgelegt, Dinge kaputtzumachen“, erklärte Stephan nach dem Prozess.