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Miete in Berlin: Wucher-Ablöse für Billig-Möbel – so kannst du dich wehren

Wer eine Mietwohnung in Berlin sucht, wird oft mit Ablöse-Forderungen für Vorgänger-Möbel konfrontiert. Ist das eigentlich rechtens?

Miete in Berlin
© IMAGO/Zoonar

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Die Mieten kennen in Berlin seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Immer mehr Menschen ziehen in die Hauptstadt, bald wird die Grenze von vier Millionen Einwohnern überschritten sein. Doch es werden viel zu wenig Wohnungen neu gebaut.

Das führt zu einer angespannten Lage. Wer eine neue Bleibe sucht, muss sich auf lange Schlangen und hohe Preise einstellen. Nicht selten spielen dabei auch die Vormieter ihre Machtposition aus. Denn sie können meist einen Nachmieter vorschlagen. BERLIN LIVE hat nachgefragt, wie es beim strittigen Thema Möbel-Ablöse steht.

Miete in Berlin: Möbel-Ablöse als Druckmittel?

Will der Vormieter nämlich Möbel loswerden, kann er sie gegen eine Ablöse an seinen Nachfolger verkaufen. In der aktuellen Wohnungsnot haben viele Wohnungssuchende das Gefühl, da gar nicht Nein sagen zu können. „Dass es auch unter Mieter:innen einige gibt, die Gewinne aus der Not anderer Wohnungssuchender machen wollen, verwundert nicht“, erklärt Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.

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In der Regel würden allerdings normale Ablöse-Preise verlangt, betont die Expertin im Gespräch mit BERLIN LIVE: „Wucherpreise muss man sich nicht gefallen lassen. Wenn der Preis den Wert der gekauften Gegenstände um mehr als 50 Prozent überschreitet, kann man das zuviel gezahlte Geld zurückverlangen.“ Das sei auch rückwirkend möglich, erst nach drei Jahren verjähre der Anspruch.

Wie gehe ich bei der Wohnungssuche am besten vor?

Die Vormieter scheinen eine gewisse Macht zu haben, weil sie der Hausverwaltung einen Nachmieter vorschlagen können. Dieser Fuß in der Tür erscheint vielen Wohnungssuchenden Gold wert. „Viele Einzeleigentümer scheuen inzwischen den Ansturm der Interessent:innen und nehmen lieber die Empfehlung für Nachtmieter:innen an“, bestätigt Hamann-Onnertz. Doch das sei bei Weitem nicht immer so: „Es ist jedenfalls ratsam, die Vermieterin direkt anzuschreiben.“



Bevor man eine Vereinbarung unterschreibt und Geld bezahlt, sei es in jedem Fall ratsam, sich juristisch beraten zu lassen, zieht die Expertin gegenüber BERLIN LIVE ein Fazit. Überzahlte Beträge müssen nämlich in der Regel vor Gericht mühsam erstritten werden: „Dann ist oft ein Sachverständigen-Gutachten gefragt. Wir empfehlen, die übernommenen Möbel so genau wie möglich zu beschreiben und Fotos davon zu machen.“