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Miete in Berlin: Jetzt ist es offiziell – große Veränderung für Plattenbau-Bewohner

Verschiedene Mieter in Berlin, die in einer Plattenbauwohnung leben, müssen sich nun umstellen. Eine Veränderung steht offiziell fest.

Miete in Berlin
© IMAGO/Schöning

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Die schwierige Mietsituation in Berlin sorgt immer wieder für Diskussionen. Viele Hauptstädter sind deshalb heilfroh, wenn sie bereits in einer passenden Bleibe ohne Komplikationen leben.

Doch Achtung: Für Plattenbau-Bewohner gibt es nun eine Veränderung, die Folgen nach sich zieht. Das steckt dahinter.

Miete in Berlin: Nun ist es offiziell

Die Spandauer Vorstadt stellt einen historischen Stadtteil im heutigen Bezirk Mitte dar. Dort errichtete die DDR-Führung in den 1980er Jahren Plattenbauwohnungen, die industriell vorgefertigt und historisierend gestaltet worden. Nach wie vor leben Mieter in Berlin in einigen dieser Gebäude. Jetzt kommt es für sie zu einer erheblichen Veränderung.


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Denn das Berliner Landesdenkmalamt hat nun insgesamt 28 Wohn- und Geschäftshäuser der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte, unter anderem in der Münzstraße, Torstraße sowie Linienstraße, unter Denkmalschutz gestellt. Das bedeutet, dass jede Veränderung mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden muss – ein Abriss oder Ähnliches ist also nicht mehr so einfach möglich.

Das sind die Besonderheiten

Doch der neue Status bringt weitere Veränderungen mit sich. Zwar haben laut Berliner Mieterverein Bewohner eines denkmalgeschützten Hauses „dieselben Rechte und Pflichten wie andere auch“. Allerdings gilt es einige Besonderheiten zu beachten: So müssen die Mieter bauliche Veränderungen nicht nur mit dem Vermieter abklären, sondern auch die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde einholen. Außerdem gilt für die betroffenen Gebäude keine Sanierungspflicht.

Zudem müssen Mieter „alle Maßnahmen dulden, die zur Sicherung und Instandhaltung des Denkmals notwendig sind“. Da die Kosten solcher Maßnahmen jedoch nicht auf die Miete umgemünzt werden können, sei „das Wohnen im Denkmal in manchen Fällen durchaus vorteilhaft“, so der Berliner Mieterverein.


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Ein denkmalgeschütztes Haus stellt also ein zweischneidiges Schwert dar. Wie positiv oder negativ sich ein solcher Status auf das eigene Wohnen auswirkt, kann man pauschal nicht beantworten.