Die Situation für Mieter in Berlin ist angespannt. Der offizielle Leerstand in der deutschen Hauptstadt ist gering. Seit Jahren wird zu wenig gebaut – und wenn, dann zu oft im Luxus-Segment. Zudem werden einige Wohnungen nicht vermietet, da sie unbewohnt eine bessere Wertanlage sind.
Wer also eine neue Wohnung sucht, weil er sich vergrößern, verkleinern oder einfach näher an der Arbeitsstelle wohnen will, braucht oft viel Zeit und idealerweise noch mehr Geld. Das erzeugt eine Drucksituation, in der Mieterinnen und Mieter in Berlin oftmals Preise zahlen, die eigentlich über dem Budget liegen. Doch auch wenn ein Mietpreis eigentlich gut aussieht, können im Vertrag Gefahren lauern. Besonders bei einem Wort solltest du ganz genau aufpassen.
Mieter in Berlin sollten aufpassen
Es gibt in Deutschland Regeln, die die Mieter vor zu großer Willkür der Wohnungseigentümer schützen sollen. Vor allem sind da die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze zu nennen. Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Vermieter Bestandswohnungen bei der Wiedervermietung einen monatlichen Preis verlangen, der mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hierfür gibt es eine Reihe von Ausnahmen, etwa wenn es sich um Neubau handelt oder bestimmte Formen der Möblierung.
Die Kappungsgrenze in Berlin legt fest, dass Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen darf. Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen oder Betriebskostenänderungen sind davon ausgenommen. Zudem umgehen auch eine ganze Reihe von Mietverträgen die Kappungsgrenze – wenn ein ganz bestimmtes Wort auftaucht.
Das bedeutet „Indexmiete“
Bei dem Wort handelt es sich um die sogenannte „Indexmiete“. Die ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie koppelt den Mietpreis für eine Wohnung an „den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“. Vereinfacht gesagt: Steigt die Inflation an, wird der Mietpreis automatisch teurer.
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Zwischen den Mieterhöhungen nach dem Preisindex muss laut Gesetz mindestens ein Jahr liegen. Ausgenommen davon sind Mieterhöhungen aufgrund von Betriebskostenerhöhungen oder Modernisierungen, heißt es im Gesetz. Zudem ist festgehalten, dass die Indexmiete nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt ist – und auch eine Kappungsgrenze nicht besteht.
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Dadurch, dass die Inflationsrate seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Deutschland stark angestiegen ist, haben Mieter in Berlin mit Index-Mietverträgen zuletzt teils extreme Mietsteigerungen bekommen. Mietervereine fordern aus diesem Grund eine Abschaffung der Indexmiete oder aber eine Kappungsgrenze auch für diese Art von Mietverträgen.
Die SPD hat im Wahlkampf damit geworben, Indexmieten nur noch an die Entwicklung von Nettokaltmieten zu koppeln, damit die Miete nicht von anderen Faktoren wie Energie- und Nahrungsmittelpreisen ist. Ob die Sozialdemokraten das auch in den Koalitionsvertag mit der CDU bekommen, wird sich zeigen müssen.