Schon seit Jahren machen die steigenden Mieten unzähligen Berlinern das Leben schwer. Eine Wohnung zu finden kostet nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit und Muße. Den Markt bestimmen die großen Berliner Immobilienkonzerne.
Zu denen gehörte auch die Ziegert Group. Doch im März kam der Schock. Der bekannte Berliner Immobilienkönig Nikolaus Ziegert meldet Insolvenz an. Was bedeutet das jetzt für die Mieter des Immobilien-Riesen?
Mieter in Berlin werden Immobilien-Riesen „keine Träne nachweinen“
Schon vor ihrer Insolvenz stand die Ziegert Group stark in der Kritik. Wie der „Tagesspiegel“ aufdeckte, soll sie in Neukölln Sozialwohnungen als Eigentumswohnungen verkauft haben. Im Laufe des 40-jährigen Bestehens habe das Unternehmen zudem unzählige Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt. „Mieter werden der Ziegert Group keine Träne nachweinen“, machte Niklas Schenker (Linke) nach Bekanntgabe der Insolvenz deutlich.
Doch was ist mit den Mietern der Ziegert Group? Wie Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund bestätigt, bleiben die bestehenden Verträge auch nach der Insolvenz gültig. „Der Insolvenzverwalter tritt rechtlich an die Stelle der Vermieterin, der Ziegert Group ist verpflichtet, sich an die bestehenden Verträge zu halten“, erklärt er gegenüber BERLIN LIVE.
Mieterhöhung und Rauswurf? So geht es jetzt für Mieter weiter
Auch im Falle eines Verkaufs kann ein neuer Eigentümer Mieter nicht einfach rausschmeißen. Der neue Eigentümer trete „automatisch“ in alle bestehenden Mietverhältnisse ein, verdeutlicht Wall. „Kauf bricht Miete nicht“, heißt es auch in §566 BGB.
Etwas anders sieht das bei der Mieterhöhung aus. „Ein neuer Eigentümer könnte Mieterhöhungen durchsetzen“, meint Wall. Dabei müsse er sich aber an die gesetzlichen Vorgaben halten. „Eine Erhöhung ist maximal möglich bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Berlin ist für die ortsübliche Vergleichsmiete der Mietspiegel maßgebend.“
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Außerdem sei die sogenannte Kappungsgrenze zu beachten. Demnach darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen, in angespannten Wohnungsmärkten, wie in Berlin, nur um 15 Prozent. Staffelmieten oder Indexmieten laufen wie vereinbart weiter.