Die Musik dröhnt durchs ganze Haus und das regelmäßig und über Stunden hinweg. Viele Mieter in Berlin dürften diese Situationen gut kennen. Bei dieser Form der Lärmbelästigung handelt es sich immerhin um eines der häufigsten Problemen zwischen Mietern. Doch wie damit umgehen?
Oft bringt ein Gespräch keine Besserung, stattdessen wird ein Streit ausgelöst, der dann zusätzlich belastet. Welche Möglichkeiten haben Betroffene also noch? BERLIN LIVE fragte bei Rechtsanwalt Marcel Wetzel nach, der am Theodor-Heuss-Platz eine eigene Kanzlei besitzt.
Miete in Berlin: Ums Gespräch kommt man nicht herum
„Ich habe einen Nachbarn, der jeden Tag von 23 bis 6 Uhr seine Musik/Nachrichten sehr laut abspielt (…)“. Nur eine von zahlreichen Schilderungen, die zeigt, was manche Mieter in Berlin tagtäglich ertragen müssen. Zustände, die längerfristig kaum auszuhalten sind und gegen die niemand machtlos ist.
Was Betroffene im Falle von solchen Formen der Lärmbelästigung tun können, erklärt Rechtsanwalt Marcel Wetzel anhand des Beispiels der nächtlichen Musik. In solchen Fällen rät er zunächst das Gespräch zu suchen. „Oft lassen sich Konflikte bereits durch eine direkte, höfliche Ansprache entschärfen“, so der Berliner Experte.
Experte empfiehlt Lärmprotokoll
Blockt der Lärmverursacher ab und dreht weiterhin die Musik auf, sollten Mieter ein Lärmprotokoll anfertigen. Dies sollte laut Wetzel Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms enthalten und kann später einen wichtigen Nachweis darstellen. So beispielsweise gegenüber Hausverwaltung und Vermieter. Die sollten über Vorfälle wie laute Musik immer schriftlich informiert werden, mit Verweis auf das Lärmprotokoll.
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Ihr Position verstärken können Mieter dabei, indem sie andere Nachbarn als Zeugen hinzuziehen. „Ggf. können diese sogar ebenfalls Lärmprotokolle führen sowie die Hausverwaltung kontaktieren“, erklärt der Experte.
Hilft alles nichts, sollte über einen Anwalt nachgedacht werden
Sollten auch Lärmprotokoll, Information an Hausverwaltung und Vermieter, sowie das Hinzuziehen weiterer Betroffener zu keinem Ende der Lärmbelästigung führen, sollten rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. Mit Unterstützung eines Anwalts kann das Problem oft plötzlich ganz schnell gelöst sein, weiß Wetzel: „Eine direkte Kontaktaufnahme/Anschrift durch den Anwalt des Betroffenen kann sowohl gegenüber des Lärmverursachenden als auch ggü. der Hausverwaltung zu einer zügigeren Bearbeitung oder ggfs. sogar zu einer direkten Problemlösung beitragen, da dieser Schritt die Ernsthaftigkeit in der zukünftigen Vorgehensweise des Betroffenen unmissverständlich klarstellt.“
Darüber hinaus kann ein Anwalt auch dabei helfen eine Mietminderung geltend zu machen. Sofern die Wohnqualität durch die Lärmbelästigung erheblich beeinträchtigt ist, kann ein Mietmangel vorliegen (§ 536 BGB). Mithilfe eines Anwalts kann zudem eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn mit der Musik erhoben werden (§ 862 Abs. 1 BGB).
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Ein erfolgloses Gespräch mit dem Störenfried muss also keinesfalls ein Weiter der Situation bedeuten. Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, um dem Lärm ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Und „bei akuten und besonders störenden Lärmbelästigungen (z. B. nächtliche Partys) kann die Polizei oder das Ordnungsamt gerufen werden.“