Der Wohnungsmarkt in Berlin ist ein Dilemma. Wer in die Hauptstadt zieht oder bereits hier lebt und eine neue Bleibe sucht, der merkt schnell: Das ist gar nicht so einfach! Meist muss man super schnell sein, um den Hauch einer Chance zu haben.
Neue Wohnungen sind meist im Nu vergeben. Es muss also dringend jede Menge neuer Wohnraum geschaffen werden, um die enorme Nachfrage zu decken. In Neukölln hat man für genau solchen aber jetzt neue Regeln geschaffen, die den Bau bestimmter Apartments so gut wie unmöglich machen sollen.
Miete in Berlin: Um diese Wohnungen geht es
Wie in den meisten Berliner Bezirken herrscht auch in Neukölln Wohnungsnot. Jede Menge Menschen wollen genau dort leben, Platz ist aber nicht für jeden. Ein Umstand, den sich Vermieter zu eigen machen. Sie bieten ihre Wohnungen für teils horrende Mieten an, vor allem Micro-Apartments sind meist total überteuert.
+++ Miete in Berlin: Wohnungsnot trotz Leerstand – „Natürlich ein Problem“ +++
Mieter müssen sich dann entscheiden: Entweder sie zahlen oder der Traum von einem Leben in dem bekannten Bezirk stirbt. Wenn es nach dem Neuköllner Baustadtrat geht, soll dem aber nicht mehr lange so sein. Seine Abteilung hat nämlich durchgegriffen und die städtebaulichen Kriterien überarbeitet, berichtet der „Tagesspiegel“.
Hier setzen die neuen Richtlinien an
Konkret geht es um 14 Leitlinien, die festlegen, wann eine sogenannte Nachverdichtung zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Diese sollen zum Einsatz kommen, in allen Fällen, in denen Bauherren planungsrechtliche Befreiungen brauchen. Solche sind z. B. bei Nachverdichtungen in Hinterhöfen oder bei Dachausbauten i. d. R. erforderlich.
Das Baurecht legt fest, wie viel Quadratmeter Wohnfläche auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Soll die Vorgabe überschritten werden, ist eine Befreiung durch den Bezirk erforderlich. Für eine solche können dann wiederum Bedingungen gestellt werden. An eben diesem Punkt sollen künftig die neuen Richtlinien ansetzen und den Bau von Micro-Apartments untersagen.
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So zumindest die Idee. Ob der Bezirk seine Richtlinien aber tatsächlich anwenden kann, das zeigt sich erst in der Praxis, erklärte ein Sprecher gegenüber dem „Tagesspiegel“. Nicht ausgeschlossen ist somit, dass wenn es hart auf hart kommt, ein Gericht entscheiden muss.