Diese Aussage sorgte für Aufsehen. Bei einer Veranstaltung der Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig erklärte der Berliner Finanzsenator Stefan Evers, dass man zwar an einem Rahmengesetz zur Vergesellschaftung von Wohnraum arbeite, er es aber nicht für wahrscheinlich halte, dass dieses auch angewandt wird.
Damit scheint der Berliner Senat den Volksentscheid aus dem Jahr 2021 quasi ins Leere laufen zu lassen. Damals hatten 59 Prozent der Berliner dafür gestimmt, Wohnungskonzerne, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen besitzen, zu enteignen. Entsprechend reserviert ist man bei den Organisatoren des Volksentscheids – aber auch beim Berliner Mieterverein.
Miete in Berlin: „Schlag ins Gesicht der Mieter“
Monatelang hatte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin Unterschriften gesammelt und so den Volksentscheid herbeigeführt. Der wurde im September 2021 angenommen. Entsprechend wütend bezeichnete man Evers‘ Äußerung in einem Instagram Post als „Fake-Politik“. Die Initiatoren schrieben: „Die Verschleppung des Volksentscheids ist ein Schlag ins Gesicht aller Berliner*innen, die auf bezahlbaren Wohnraum dringend angewiesen sind.“
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Auch Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, bemühte gegenüber BERLIN LIVE die Metapher vom „Schlag ins Gesicht“ der Berliner Mieter. Es sei problematisch, das Thema „mit so einer Offenkundigkeit vom Tisch wischen zu wollen“, sagte sie. Ganz besonders, wenn man bedenkt, dass eine Mehrheit für die Vergesellschaftung von Wohnraum gestimmt habe.
Mieterverein überrascht über Evers‘ Aussage
Sie sei überrascht von Stefan Evers‘ Aussage gewesen, sagte sie. „Wenn der Finanzsenator dem von vornherein keine Erfolgsaussichten gibt, ist fraglich, ob mit dem notwendigen Ernst und der notwendigen Bereitschaft an dem Thema gearbeitet wird.“
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Der Berliner Mieterverein und die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatten bereits in den vergangenen Wochen mehrfach hinterfragt, ob ein Rahmengesetz überhaupt der richtige Hebel für die Umsetzung des Volksentscheids sei. Beim Mieterverein verwies man auf den Juristen Florian Rödl, der ein Umsetzungsgesetz als zielführender bezeichnete.