In Berlin eine passende und bezahlbare Miet-Wohnung zu finden, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden. Besserung ist nicht in Sicht, die Situation spitzt sich immer weiter zu.
Ein Wohnprojekt wollte dem etwas entgegenwirken. In einem Haus in der Köpenicker Straße wohnen schon seit Jahrzehnten mehrere Mitglieder eines linken Bewohnervereins. Offensichtlich hat man nun versucht, sie aus dem Gebäude zu klagen. Jetzt steht das Urteil dazu fest.
Miete in Berlin: Linkes Wohnprojekt zieht vor Gericht
Schon seit Jahren gibt es Streit um das linke Wohnprojekt „Köpi 137“ in der Köpenicker Straße. Im Juni 2023 kam dann die Hammer-Nachricht für die Bewohner zu. Eine Räumungsklage der Eigentümerin, der Startezia GmbH, flatterte ins Haus. Der Grund für die Räumung: Angebliche Einsturzgefahr des Hauses.
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Auch warfen die Anwälte der Eigentümer-Firma dem Bewohnerverein vor, das Haus nicht ausreichend instandgesetzt zu haben und in mehreren anderen Fällen das Vertrauen der Eigentümer erschüttert zu haben. Doch die Bewohner weigerten sich auszuziehen. Die Klage ging vor Gericht. Jetzt steht das Urteil fest.
„Das Haus ist definitiv nicht einsturzgefährdet“
Endlich heißt es Aufatmen für die Bewohner des linken Wohnprojekts „Köpi 137“. Das Landesgericht Berlin wies die Räumungsklage der Eigentümer-Firma am 4. Dezember zurück.
Laut dem zuständigen Richter Jürgen Reichel fehle jede sachkundige Aussage dazu, dass das Haus einsturzgefährdet sei. Der Anwalt des Bewohnervereins, Moritz Heusinger, hatte zuvor jegliche Vorwürfe zurückgewiesen. „Das Haus ist definitiv nicht einsturzgefährdet“, so Heusinger gegenüber dem „Tagesspiegel“.
Richter und Anwalt sehen in der Räumungsklage einen anderen Sinn: „Ich habe eher den Eindruck, dass die Klägerin das Grundstück freibekommen will, womöglich um es gemeinsam mit dem Nachbargrundstück zu bebauen“, erklärte der Richter.
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Das Haus ist bereits seit kurz nach dem Mauerfall besetzt und gilt deutschlandweit als eines der bekanntesten linken Wohn- und Kulturzentren. Bereits 2008 handelten die Bewohner einen Mietvertrag mit dem Eigentümer aus. Dieser galt eigentlich bis 2037.