Mieter in Berlin können ein Lied vom angespannten Wohnungsmarkt in der Hauptstadt singen. Viele von ihnen sind monatelang, manche sogar jahrelang auf der Suche nach einer neuen Bleibe. Im Falle eines Angebots schlagen viele Wohnungssuchende dann sofort zu.
Denn hier gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Doch wer dann den Mietvertrag nicht genau liest, wird schnell über den Tisch gezogen. Zahlreiche Mieter klagen jetzt über eine angebliche Ungerechtigkeit.
Miete in Berlin: Wohnung kleiner als angegeben
Zahlreiche Mieter in Berlin-Lichtenberg beschweren sich darüber, dass die Apartments im Wohnblock Q216 an der Frankfurter Allee offenbar kleiner sind als in den Mietverträgen angegeben. Das geht aus einem Artikel des „Tagesspiegels“ hervor.
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Demnach soll ein Mieter bei einer Formulierung im Vertrag stutzig geworden sein. Seine Wohnung sei darin als „etwa 25 Quadratmeter“ beschrieben worden. Auch andere Mieter des Hauses hätten danach nur eine ungefähre Wohnungsgröße in ihren Mietverträgen festgestellt.
„Empfinden das alles als große Ungerechtigkeit“
Bei der Nachmessung sei ihnen dann aufgefallen, dass alle überprüften Wohnungen kleiner seien als im Vertrag angegeben. „Die Mieter in dem Gebäude, mit denen wir gesprochen haben, empfinden das alles als große Ungerechtigkeit“, sagte Aaron Pfeifer von der Mieter:innen-Gewerkschaft der Zeitung.
Aber ist eine ungefähre Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag illegal? Wibke Werner vom Berliner Mieterverein gibt Aufschluss: „Diese Circa-Angaben in Mietverträgen kommen noch recht häufig vor.“ Vermieter wollten damit vermeiden, eine Wohnfläche vertraglich zuzusichern, erklärt Werner. Juristisch sei da wenig zu machen: „Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine genaue Wohnungsgröße anzugeben“, erklärte Werner dem Blatt.
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Der Hauseigentümer Ulrich & Lakomski Real Estate GmbH & Co. KG schweigt gegenüber dem „Tagesspiegel“, der bei den Wohnungsabmessungen anwesend war.
Vergangenen Herbst habe er sich aber an die Mieter des Hauses mit einem Brief gewandt. Darin hieß es, dass die Mieter:innen-Gewerkschaft versuche, „mit fragwürdigen Methoden (…) die Interessen einer sehr kleinen Gruppe von Mietern“ durchzusetzen. Außerdem wurde sich über eine „hetzerische Stimmung gegen den Vermieter“ beklagt.