Berlin ist die Stadt der Mieter. Mehr als 80 Prozent der Menschen in der Hauptstadt wohnen in Wohnungen, die anderen gehören. Einige gehören landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, andere privaten Vermietern, die von Kleinvermietern mit einer Handvoll Wohnungen bis zu großen Immobilienkonzernen reichen.
In den letzten Jahren zeigte sich: Die Suche nach der passenden Mietwohnung in Berlin ist schwierig. Doch auch dann ist die Zeit der Sorgen nicht automatisch vorbei. Immer wieder drohen den Mieterinnen und Mietern in Berlin Mieterhöhungen. Und auch ein anderes Damoklesschwert schwebt über tausenden von ihnen: die Eigenbedarfskündigung.
Miete in Berlin: Kündigung wegen Eigenbedarf
Denn Eigenbedarfskündigungen sind keine Seltenheit in Berlin, wie Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein gegenüber dem Sender „Radio eins“ erklärte. Bei dem Verein würden jährlich zwischen 4.000 und 6.000 Eigenbedarfskündigungen auflaufen. Die Zahl der registrierten Eigenbedarfsklagen ist kleiner – und sie wird nicht wirklich ausreichend registriert, verriet er. So seien es im Jahr 2023 in Berlin rund 2.000 Räumungsklagen gewesen, die nicht zahlungsbedingt gewesen seien. Längst nicht bei allen sei Eigenbedarf der Hintergrund.
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Ursache für diese Diskrepanz in den Zahlen ist laut Bartels eine Frustration der Mieter über diese Situation. Sie zögen aus und würden denken, sie könnten nichts dagegen machen. Auf eine Räumungsklage durch den Vermieter mit dazugehörigem Rechtsstreit würden es nur die wenigsten ankommen lassen. Dabei sollten die Mieter in Berlin den Vermietern nicht so einfach machen, sagt Bartels. „Auf jeden Fall kämpfen, in die Beratungen gehen. Natürlich nicht klein beigeben.“
Mieter können sich wehren
Sollten Mieter der Eigenbedarfskündigung nicht nachgeben, müsse erstmal der Vermieter auf Räumung klagen. Die Frist dafür seien knapp 12 Monate, genug Zeit um sich zu wehren, so der Experte vom Berliner Mieterverein. Zunächst einmal könne man untersuchen, ob der Grund überhaupt standhält. „Es gibt wahnsinnig viel vorgetäuschten Eigenbedarf“, sagt Bartels. Die Gerichte seien da inzwischen „sehr kritisch“ geworden.
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Was auch viele Mieter in Berlin interessieren dürfte: Wenn man bei angemeldetem Eigenbedarf keine Ersatzwohnung findet, könnte das Gericht entscheiden, dass der Mieter bleiben darf, auch wenn die Eigenbedarfskündigung möglicherweise gerechtfertigt ist. Auf einem angespannten Berliner Wohnungsmarkt dürfte das sicher viele Mieter interessieren.