Es gibt circa 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin – das sind rund 84 Prozent aller Wohnungen. Und die allermeisten Mieter dürften sich vor einer drohenden Mieterhöhung fürchten. Denn in den Medien wimmelt es nur so von Menschen, die wegen überhöhter Mietpreise um Hilfe bitten.
Wer sich gegen den Vermieter wehrt, muss nicht nur mit einem Gerichtsprozess rechnen, sondern auch mit einer Kündigung. Ein Fall könnte jetzt einen Stein ins Rollen bringen.
Miete in Berlin: Eine Frau sagt den Vermietern den Kampf an
Im Wirtschaftsstrafgesetzbuch (WiStG) ist die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen geregelt, umgangssprachlich auch als „Mietwucher“ bekannt. Nach § 5 WiStG handeln Vermieter ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie eine unangemessen hohe Miete fordern.
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Doch im Vergleich zu anderen Städten fehlt es in Berlin bis heute an einem Präzedenzfall, um die Bekämpfung des Mietwuchers voranzubringen. Das könnte sich laut der „Berliner Morgenpost“ bald ändern.
Das müssen Mieter jetzt wissen
In einem aktuellen Artikel vom 14. Februar geht es um eine 34-jährige Frau, die knapp 900 Euro Miete in Berlin-Pankow zahlt. Zusammen mit ihrem Mann und ihrem Kind lebt sie in einer 3-Zimmer-Wohnung. Nach einer Überprüfung des Berliner Mietervereins (BMV) stellte sich heraus, dass ihre Miete knapp 44 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und damit als Mietpreisüberhöhung gilt.
Doch eine erfolgreiche Klage sei schwierig, zumindest in Berlin. „Die Mieter müssen vor Gericht nachweisen, dass sie sich lange erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat“, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des BMV.
Der Berliner Senat hatte im Mai 2024 angekündigt, die Bezirke dabei zu unterstützen, gegen Mietwucher vorzugehen. Die 34-jährige Frau aus Pankow sei ein geeigneter Fall, um den Stein ins Rollen zu bringen. Sie könne jetzt mit einer Wohnungsbegehung durch Gutachter rechnen und im Prozess als Zeugin aussagen.
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Eine Kündigung des Mietsverhältnisses sei im konkreten Fall wohl ausgeschlossen. Zudem drohe dem Vermieter eine Strafe von bis zu 50.000 Euro und die überhöhten Mietzahlungen könnten rückwirkend angefordert werden.