Es ist der Albtraum eines jeden Vermieters in Berlin: Nach der Übergabe öffnet man die Wohnung und nichts ist mehr wie es war. Mietnomaden können ihnen das Leben schnell zur Hölle machen.
Doch es muss nicht erst haufenweise Müll anfallen, damit der Vermieter seine Mieterauswahl bereut. Manchmal reicht auch ein kleiner, ungeöffneter Brief in der Wohnung. Das zeigt jetzt ein Fall des Rappers M. Lipstick.
Miete in Berlin: Kostet dieser Fehler über 1000 Euro?
M. Lipstick bietet nach eigenen Aussagen eine kleine, möblierte Mietwohnung in Berlin an. Auf Instagram hat er jetzt von einem Fall berichtet, der für reichlich Gesprächsbedarf in den Kommentaren gesorgt hat. Denn einer seiner Mieter hat illegal den Film „Dune“ gestreamt. Eine Anwaltskanzlei hat das aufgedeckt und dem Musiker und Vermieter daraufhin eine Mahnung über 935 Euro zugeschickt.
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Das Problem dabei: M. Lipstick hat die Mahnung erst viel zu spät erhalten – sogar nach Ablauf der Frist, weil der Mieter ihm den Brief erst zu spät überreicht hat. Aus 935 Euro Strafe werden laut dem Schreiben jetzt 1700 Euro. Der Musiker fürchtet, nun auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil der Internetanschluss auf seinen Namen läuft. Doch kann das überhaupt stimmen oder wollte der User hier schlicht Aufmerksamkeit generieren? BERLIN LIVE hat bei Mietrechtsanwalt Marcel Wetzel nachgefragt.
Anwalt spricht Klartext
Er erklärt, der Fall sei sehr heikel. Denn ein Vermieter könne grundsätzlich ins Visier von Abmahnungen geraten, wenn die Mieter über seinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begehen. Allerdings haftet der Vermieter „nicht automatisch für das Fehlverhalten seiner Mieter“, so Wetzel. Er haftet nur, wenn er „die Verletzungshandlung selbst begangen oder bewusst gefördert hat.“
Daher empfiehlt es sich, „die Mieter vertraglich zu verpflichten, keine illegalen Downloads vorzunehmen“. Das könne man im Rahmen des Mietvertrags, aber auch in einem gesonderten Schreiben machen. Kann der Vermieter das darlegen und zusichern, das Wlan ausreichend verschlüsselt zu haben, „ist eine Haftung in der Regel schwer durchzusetzen.“ Allerdings entscheide hier immer der Einzelfall, betont der Anwalt, der ähnliche Fragen auch in seinem Blog erklärt.
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Problem ist in diesem Fall jetzt allerdings zusätzlich, dass M. Lipstick die Abmahnung erst nach Ablauf der Frist bekommen hat. Jetzt zählt laut Wetzel Schnelligkeit. „Wer spät von einer Abmahnung erfährt, muss umgehend handeln, um weitere rechtliche Risiken zu vermeiden.“ Konkret bedeutet das, nun umgehend die abmahnende Kanzlei zu informieren und den verspäteten Zugang zum Schreiben gut zu begründen. „Falls aber bereits ein Verfahren anhängig ist, sollten umgehend formelle Einwendungen eingelegt werden, um weitere Risiken zu minimieren.“ Grundsätzlich ist anwaltlicher Beistand in so einem Fall immer die sichere Seite, erklärt der Fachmann.
Um so ein Chaos zu verhindern, empfiehlt Marcel Wetzel abschließend: „Vorbeugen ist der beste Schutz: eine klare Nutzungsvereinbarung und sichere WLAN-Einstellungen ersparen viel Ärger.“
Die Frage, ob der Beitrag von M. Lipstick am Ende auf einer tatsächlichen Tatsache beruht, oder ob es nur um Aufmerksamkeit ging, bleibt aber unbeantwortet.