Wer zur Miete in Berlin lebt, hat es nicht leicht. Überhaupt eine Wohnung zu finden, stellt schon eine Mammutaufgabe dar. Und ist man einmal fündig geworden, gibt es oft andere Probleme, wie steigende Mieten oder die Gefahr, aus der Wohnung geschmissen zu werden, durch die Umwandlung in Eigentum.
Um Bewohner zu schützen, hat der Senat jetzt eine neue Umwandlungsverordnung beschlossen. Doch hilft die wirklich? Daran gibt es Kritik.
Miete in Berlin: Senat will Bewohner schützen
Für Menschen, die zur Miete in Berlin wohnen, ist es der absolute Albtraum: Eine Kündigung wegen Eigenbedarf landet im Briefkasten. Meist lässt sich dann nichts machen, außer die Koffer zu packen und Ausschau nach einer neuen Wohnung zu halten. Auf dem äußerst angespannten Mietmarkt eine riesige Herausforderung.
Und genau vor der will der schwarz-rote Senat Bewohner bewahren. Durch die neue Umwandlungsverordnung soll bezahlbarer Wohnraum gesichert und die Bevölkerungsstruktur der Quartiere geschützt werden, so Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD).
Mieterverein sieht Schutz anderweitig eher gewährleistet
Die Verordnung gilt ab Mitte März, wenn die alte ausläuft, in den 81 sogenannten sozialen Erhaltungsgebieten, in denen laut „t-online“ rund ein Drittel der Berliner leben. Vermietern wird es dadurch schwer gemacht, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, da für diesen Schritt eine Genehmigung erforderlich ist.
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Eine sinnvolle Maßnahme zugunsten von Mietern. Das findet auch der Berliner Mieterverein, aber mit Einschränkungen. Er lobt in einer Mitteilung die Verlängerung der Umwandlungsverordnung. Gleichzeitig geht man aber auch hart mit einigen Berichterstattern ins Gericht: „Entgegen anderslautender Meldungen handelt es sich nicht um ein Umwandlungsverbot.“
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Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, erklärt außerdem: „Die Umwandlungsverordnung bietet einen gewissen Schutz, aber verhindert Umwandlungen keineswegs.“ Besseren Schutz hätten Mieter in Berlin durch den Umwandlungsvorbehalt gem. § 250 BauGB. Der läuft allerdings Ende 2025 ab, wodurch es zu reihenweise Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen kommen könnte. Um das zu verhindern, setzt sich der Senat für dessen Verlängerung ein. Ob allerdings mit Erfolg, das bleibt abzuwarten.