Diese Tat schockte viele Schüler und Eltern in Berlin. Am 3. Mai 2023 attackiert ein Mann zwei Mädchen auf dem Schulhof der Evangelischen Schule in Neukölln mit einem Messer. Zum Glück überleben beide den Angriff.
Bereits kurz nach dem Angriff sprach die Staatsanwaltschaft von einem „psychisch auffälligem“ Verhalten bei dem mutmaßlichen Täter. „Erkenntnisse, dass er zu Gewalttaten neigt“, habe es zuvor keine gegeben, so die Staatsanwaltschaft weiter. In der Vergangenheit war der Deutsche wegen anderer Delikte aufgefallen, berichtete der „Tagesspiegel“. So unter anderem wegen Beleidigung, Diebstahl und Leistungserschleichung. Nun wollte er also sogar zwei Mädchen auf dem Schulhof umbringen. Trotzdem kommt der Mann nicht in den Knast.
Mann war wohl in psychotischen Zustand
Ein Rückblick auf den Tag dieses Jahres der allen anwesenden Schülern und Lehrern so schnell nicht aus dem Kopf gehen wird. Gegen 15 Uhr am Nachmittag spielten eine Achtjährige und eine Siebenjährige auf dem Schulhof. Nichtsahnend welch schlimmer Tat sie wenig später zum Opfer fallen. Denn ein 38-jähriger Mann sticht kurz darauf mehrfach auf beide Mädchen ein, auch im Halsbereich. Eines der Mädchen war durch die Schwere der Verletzungen zeitweise in Lebensgefahr. Die andere Grundschülerin erlitt schwere Verletzungen.
Die Polizei wird alarmiert und kann den mutmaßlichen Täter noch in der Nähe des Tatorts festnehmen. Dabei berichtet der Mann, dass er Stimmen gehört habe, die ihm befahlen, die Mädchen zu töten. Heftige Worte, die die Eltern, Lehrkräfte und anderen Schüler hart treffen dürften.
Kein Knast, stattdessen psychiatrisches Krankenhaus
Seine Tat wertet die Staatsanwaltschaft als zwei Fälle des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem psychotischen Zustand war und daher schuldunfähig ist. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin beim Landgericht Berlin eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
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Eine Haftstrafe droht dem 38-Jährigen also wohl nicht. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft genau das beantragt, was Paragraph 63 des Strafgesetzbuches auch vorsieht. Darin heißt es: „Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an (…)“.