Wegen einiger größerer Änderungen im Berliner Schulgesetz müssen sich Schüler und Eltern 2025 auf einige Umstellungen gefasst machen. Denn beim Übergang von der Grund- zur Oberschule entfällt jetzt das Probejahr am Gymnasium. Stattdessen findet erstmals ein Probeunterricht statt.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf die Bildungsverwaltung betrifft, betrifft dies über 32.000 Schülerinnen und Schüler, die aktuell noch die sechste Jahrgangsstufe besuchen.
Berliner Schüler müssen sich beim Übergang zur Oberschule umstellen
Lau dpa sollen künftig alle angehenden Siebtklässler mit einer Durchschnittsnote bis zu 2,2 eine Empfehlung fürs Gymnasium erhalten. Ab einer Durchschnittsnote von 2,3 gibt es eine Empfehlung für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Bislang hatten die Schulen bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 noch Ermessensspielraum für eine Gymnasialempfehlung. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren.
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Im neuen Jahr ist für diese Gruppe nun erstmals Probeunterricht geplant, um die Eignung für das Gymnasium von Schülern ohne Gymnasialempfehlung doch noch festzustellen. Er findet am 21. Februar an je einem Gymnasium pro Bezirk nach stadtweit einheitlichen Kriterien statt.
Der Probetag umfasst schriftliche Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie die Überprüfung von fächerübergreifenden Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Lösung von Problemen oder Teamfähigkeit. Schüler, die bestehen, durchlaufen anschließend das reguläre Aufnahmeverfahren der Gymnasien.
Diese wichtigen Fristen gilt es zu beachten
Den Anmeldebogen für den Probeunterricht erhalten die Eltern nach Angaben der Bildungsverwaltung am 31. Januar zusammen mit der sogenannten Förderprognose des Schülers, also der Empfehlung für Gymnasium oder eine andere Schulform. Für den Probeunterricht müssen Eltern ihr Kind dann bis 11. Februar anmelden.
Nach dem Probetag wird der Eignungsbescheid bis zum Anmeldezeitraum für die neue Schule (6. bis 14. März) ausgehändigt. Zuständig ist die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule.
Nach 2025 ändern sich die Kriterien erneut
Das neue Verfahren beim Übergang zur Oberschule gilt in dieser Form zunächst nur 2025 – danach ändern sich die Kriterien. Dann sind die Noten in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache entscheidend, um die Eignung für das Gymnasium festzustellen.
Erreicht ein Schüler einen als Notensumme einen Wert bis maximal 14 aus den insgesamt 6 Noten der beiden letzten Halbjahreszeugnisse, erfolgt die Gymnasialempfehlung. Das entspricht in etwa einem Notenschnitt von bis zu 2,3 in diesen Fächern. Möchten die Eltern trotzdem, dass ihr Kind ein Gymnasium besucht, können sie es zum Probeunterricht anmelden.
Senatorin Günther-Wünsch möchte die Bildungsqualität steigern
„Unser Ziel ist es, die Bildungsqualität zu steigern“, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch zu den geplanten Änderungen bei der Eignungsfeststellung. „Wer nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen kann, der wird auch in anderen Fächern nicht erfolgreich sein können. Deshalb fokussieren wir uns auf die Basiskompetenzen.“
Die Wahl der passenden Schule gestalte sich aufgrund der vielfältigen Berliner Schullandschaft oft als anspruchsvoll und erfordere sorgfältige Entscheidungen, ergänzte die Senatorin.
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„Ich möchte den Eltern und Schülerinnen und Schülern ans Herz legen, sich bewusst zu machen, dass es in Berlin viele verschiedene Wege gibt, das Abitur zu erreichen – und dass es nicht immer der Weg über das Gymnasium ab der 7. Klasse sein muss“, so Günther-Wünsch. (mit dpa)