Für viele Menschen in Berlin ist das Tempelhofer Feld eine Oase inmitten der Großstadt. Unzählige Berlinerinnen und Berliner treffen sich hier zum Skaten, Picknicken, Gärtnern und Entspannen. Doch immer wieder überschattet die Diskussion über die Bebauung des Feldes die friedliche Wohlfühlatmosphäre.
Schon länger plädiert der CDU-geführte Berliner Senat für eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes. Und das, obwohl das laut Volksentscheid eigentlich unzulässig wäre. Jetzt meldet sich auch der Bundeskanzler mit einer Hammer-Forderung zu Wort.
Tempelhofer Feld: Bundeskanzler Scholz mit eindeutigem Urteil
Die Diskussionen um das Tempelhofer Feld reißen nicht ab. Erst kürzlich sorgte der europaweit ausgeschriebene Ideenwettbewerb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur zukünftigen Nutzung des Feldes für Unmut bei vielen Berlinern. Sogar Architekten gingen deshalb auf die Barrikaden.
+++ Tempelhofer Feld: Architekten gehen auf die Barrikaden +++
Jetzt wird die Debatte um die Zukunft der Fläche auf ein neues Level gehoben. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz äußert sich zu der Nutzung des Tempelhofer Felds. Im Bundestag meldete er sich zu Wort. Sein Urteil ist eindeutig.
Scholz wird deutlich – Tempelhofer Feld „liegt ungenutzt rum“
„Ohne mehr Bauland, ohne die Erschließung neuer Stadtteile in den höchst nachgefragten Städten und Regionen wird es nicht gelingen, den Wohnungsmangel in Deutschland zu bekämpfen“, machte Scholz am Mittwoch (4. Dezember) im Bundestag deutlich.
„Wir müssen in riesigem Umfang neue Wohnungen bauen, zum Beispiel auch in Berlin“, sagte der SPD-Politiker laut dpa. So müsse man sich auch trauen, etwa den ehemaligen Flughafen zu bebauen, „der da gewissermaßen ungenutzt rumliegt.“ Im Klartext: Um die Wohnungsnot zu bekämpfen, soll das Tempelhofer Feld bebaut werden.
Mehr Nachrichten aus Berlin:
Eine Bebauung des Tempelhofer Felds ist eigentlich gesetzeswidrig. Durch einen Volksentscheid im Jahr 2014 wurde ein Gesetzesentwurf des Bündnisses „100 % Tempelhofer Feld“ verabschiedet, der festlegt, dass das Tempelhofer Feld als innerstädtischen Freiraum mit besonderen Eigenschaften und Funktionen dauerhaft zu erhalten ist.
Immer wieder gerät dieses sogenannte „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Felds“ jedoch ins Wanken. Über zehn Jahre nach dem Volksentscheid fordert der schwarz-rote Senat eine Randbebauung und damit eine Änderung des Gesetztes.