Dass Polizeibeamte nicht vor Fehlverhalten verschont bleiben, ist nachvollziehbar. Schließlich sind auch sie Menschen mit Emotionen, Vorurteilen, Meinungen und persönlichen Geschichten.
Wenn Mitarbeiter der Polizei Berlin sich aber im Dienst schweres Fehlverhalten erlauben, wird es zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Denn Tatsache ist: Polizeibeamte handeln im Namen des Staates und befinden sich dabei in einer Machtposition, die sie von der Zivilgesellschaft unterscheidet.
Berlin: Haftbefehl gegen Polizeibeamten
Am Montag, dem 14. August wurde ein Haftbefehl gegen einen Polizeibeamten IN Berlin ausgesprochen. Man wirft dem Polizeihauptkommissar aus Charlottenburg-Wilmersdorf vor, nach seinem Dienst und unter Verwendung des zivilen Dienstautos seiner Direktion einen Raub begangen zu haben. Zur Hilfe soll ihm dabei ein unbekannter Mittäter gekommen sein. Die zwei Männer hätten einen 62-jährigen Autofahrer um Bargeld und Handys beraubt.
Tag des Raubes war, so die Polizei und die Staatsanwaltschaft Berlin, der 19. Juli 2023. Gegen 23.15 Uhr habe der Polizeibeamte auf der Stadtautobahn in Höhe des Messedamms (Ortsteil Westend) den 62-jährigen Mann in seinem Auto mit Hilfe von Sondersignalen und Polizeikelle heraus gewinkt und zum Stehen gebracht.
57.000 Euro Bargeld
Dabei soll der Beschuldigte sowohl seine Dienstuniform, als auch seine Dienstwaffe im Holster getragen haben. Das habe beim Opfer den Eindruck erweckt, dass es sich um eine ordnungsgemäße polizeiliche Maßnahme handle. Laut Polizei und Staatsanwalt soll das die Absicht des Polizeibeamten gewesen sein.
Im Rahmen dieser angeblichen Personenkontrolle hätten der beschuldigte Berliner Polizist und sein unbekannter Mittäter den Mann dann mit Handschellen gefesselt und in das zivile Dienstfahrzeug der Polizei Berlin gebracht. Im Anschluss hätten sie aus dem angehaltenen Wagen Auto mehr als 57.000 Euro Bargeld und zwei Mobiltelefone mitgenommen. Abschließend habe der Polizeihauptkommissar dem mutmaßlichen Opfer sogar noch ein polizeiliches Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt – das entwendete Geld fehlte jedoch auf diesem Schein.
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Nachdem ein Richter das Durchsuchen seiner Wohnung und Diensträume verordnet hatte, fand man dort Beweismittel für die vorgeworfene Tat. Der Haftbefehl wurde durch einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten verkündet, die Vollstreckung des Haftbefehls jedoch ausgesetzt.
Die Ermittlungen des für Amtsdelikte zuständigen Fachkommissariats dauern an. Der beschuldigte Polizeibeamte aus Berlin darf mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres nicht als Polizeibeamter arbeiten.