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Berlin: Tauben brutal getötet und roh gegessen – keine Konsequenzen?

Tauben haben keinen guten Ruf, doch das wünscht ihnen wohl niemand. Denn in Berlin wurden zuletzt immer wieder einige von ihnen getötet.

Berlin
© dpa/Paul Zinken, privat

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Tauben haben es nicht einfach in Berlin – und auch in anderen Großstädten nicht. Ihnen haftet der Makel an, dreckig zu sein. Fälschlicherweise werden die Tiere als „Ratten der Lüfte“ verunglimpft. Dieses Bild scheint sich durch kiloweise Hinterlassenschaften an U-Bahnhöfen und in Parkhäusern zu bestätigen. Eigentlich sind Tauben sehr intelligente Tiere.

Umso mehr schmerzen die Bilder, die sich zuletzt immer wieder an verschiedenen Stellen in Berlin boten. An mehreren Plätzen in Kreuzberg und Neukölln scheinen sich echte Taubenmassaker zugetragen zu haben. Federn liegen auf dem Boden, auch abgetrennte Gliedmaßen der Tiere. Hinter einigen der Taten soll ein und derselbe Mann stecken – doch gestoppt wird er nicht. Warum ist das so?

In Berlin ist ein Taubenquäler unterwegs

Wer sich auf Facebook in Tierschutzkreisen umschaut, kommt an den Bildern nicht vorbei. Erst Anfang Oktober kursierten dort Bilder aus dem Umfeld des U-Bahnhofs Hallesches Tor. Dort lagen Federn und ganze Taubenflügel herum. Ein Täter konnte nicht erwischt werden. Doch Tierschützer haben einen ganz bestimmten Mann im Verdacht – den den haben sie bereits mehrfach beim Quälen von Tauben erwischt.

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Der Beschuldigte (Name der Redaktion bekannt) wurde laut der Berliner Tierschutz-Organisation Aktion Fair Play mehrfach dabei erwischt, wie er Tauben quälte. Bei lebendigem Leib soll er sie gerupft, ihnen den Kopf abgerissen haben, die Füße und Flügel abgetrennt haben. Anschließend soll er die rohen Tiere verspeist haben. Auch wurde er dabei beobachtet, wie er Eier aus Taubennestern entwendete.

Berlin
In Berlin ist ein Taubenquäler unterwegs. Credit: dpa/Paul Zinken, privat

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Videos, die BERLIN LIVE vorliegen, bestätigen diese Berichte. Eines zeigt eine tote Taube mit abgetrennten Füßen, ein anderes zeigt den Beschuldigten am Bahnhof Kottbusser Tor, wie ein Zeuge ihm eine offenbar leblose Taube aus der Jackentasche holt. Gestoppt wurde er bislang nicht.

Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage

Obwohl mehrere der Taten auch von der Berliner Polizei dokumentiert wurden, wurde bislang keine Anklage erhoben. Das stößt der Aktion Fair Play und anderen Tierschutzorganisationen wie Peta sauer auf. In einem offenen Brief kritisieren sie die Untätigkeit der Berliner Behörden, da der Beschuldigte bereits seit fünf Monaten in Berlin Tauben quäle. Janine Mohaupt von der Aktion Fair Play kritisierte vor allem die Staatsanwaltschaft, die eine Anklageerhebung bislang abgesagt hatte.

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Die erklärte gegenüber BERLIN LIVE, dass deshalb keine Anklage erhoben worden sei, weil eine Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz voraussetze, dass Tiere „ohne vernünftigen Grund“ getötet werden. Das sei in diesem Fall nicht gegeben, da er die Tiere verspeise, erklärte Sebastian Büchner, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. „Sonst hätten die zahlreichen Schlachthöfe ein echtes Problem.“ In den vorliegenden Fällen fehle also der hinreichende Tatverdacht.

Tierschutzbeauftragte gegen Staatsanwaltschaft

Bei der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin, Kathrin Herrmann, sieht man das allerdings anders, sie hält die Tötung der Tauben durchaus für strafbar. „Dass sie zum Verzehr getötet werden, ändert daran nichts, da die Tötung jedenfalls unsachgemäß vorgenommen wurde, insbesondere ohne Betäubung“, teilte sie BERLIN LIVE mit. „Ernährungszwecke können allenfalls für die sachgerechte Tötung einen vernünftigen Grund“.

Zudem sei in ihren Augen „bereits das Rupfen von Tauben bei lebendigem Leib“ strafbar, da dies mit erheblichen Schmerzen verbunden sei. „Die bislang unterbliebene Strafverfolgung ist für mich daher nicht nachvollziehbar.“


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Bei den Berliner Behörden gibt es also Uneinigkeit darüber, wie mit dem Tauben-Töter umgegangen werden soll. Wenn die Staatsanwaltschaft die Fälle also nicht verfolgen will, gäbe es andere Wege, die Taten zu stoppen? Die Tierschutzbeauftragte Herrmann bringt die Androhung von Zwangsmitteln ins Spiel. Man könnte ihm so das Fangen von Tauben untersagen. Eine derartige Anordnung gibt es bislang noch nicht.