Die Polizei kämpft seit Jahren intensiv gegen die Organisierte Kriminalität in der Hauptstadt an. Immer wieder kommt es hier zu heftigen Verbrechen, die im Zusammenhang mit den Clans in Berlin stehen sollen.
Um den Kriminellen den Geldhahn abzudrehen, ist man in den letzten Jahren dazu übergegangen, Immobilien zu beschlagnahmen, bei denen die Finanzierung nicht geklärt ist – oder aber im dringenden Verdacht steht, mittels krimineller Einnahmen erworben worden zu sein. Das Landgericht Berlin hat jetzt die Einziehung von 58 sogenannter Clan-Immobilien angeordnet.
Behörden beschlagnahmen 58 Clan-Immobilien in Berlin und Brandenburg
Die entsprechenden Grundstücke liegen in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming, erklärte das Gericht am Mittwoch (19. März). Hintergrund ist ein inzwischen eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Geldwäscheverdachts gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“.
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Laut der „BZ“ soll es sich hierbei wohl um Immobilien des sogenannten Remmo-Clans handeln, der diese mittels Strohfrauen gekauft habe. Das ist eine Person, die als formelle Inhaberin von Rechten oder Rechtsgeschäften auftritt, während die tatsächliche Verfügungsgewalt bei einer hinter der Strohfrau stehenden Person liegt.
Der „überwiegende Teil“ der nun eingezogenen Objekte gehörte laut Gericht offiziell einer im Libanon lebenden 43-Jährigen. Andere waren im Besitz einer 41-Jährigen und zweier von ihr vertretener Unternehmen.
Die betroffenen Immobilien wurden von mehreren Strohfrauen erworben
Aus Sicht der Kammer sind die Immobilien aber tatsächlich dem Ehemann der 41-Jährigen und dessen Bruder zuzurechnen. Die Frauen und die Unternehmen wurden demnach lediglich als Strohfrauen beziehungsweise -Gesellschaften eingesetzt, um die rechtswidrige Herkunft des Gelds zu verschleiern.
Die Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der handelnden Akteure ergab laut Gericht, dass diese über kein nennenswertes Vermögen verfügten und dass die 41-Jährige und ihr Ehemann teilweise staatliche Transferleistungen bezögen.
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Zudem seien der Ehemann der 41-Jährigen sowie weitere Familienmitglieder wegen einer Vielzahl von Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Unter anderem handelt es sich bei den Straftaten um Betäubungsmitteldelikte mit teils erheblichen Handelserlösen.
Immobilien sollen aus dem Arbeitseinkommen ihres Ehemanns im Libanon finanziert worden sein
Eine mündliche Verhandlung fand laut Gericht nicht statt, weil die Verfahrensbeteiligen dies nicht beantragt hatten. Die Entscheidung erging demnach im Beschlussweg. Die 43-Jährige bestritt, dass die zum Kauf der Immobilien in den Jahren 2010 bis 2017 verwendeten Gelder zwischen 1.500 und 700.000 Euro aus rechtswidrigen Quellen stammten.
Stattdessen stammten sie aus dem Arbeitseinkommen ihres Ehemanns sowie aus einem Immobilienvermögen im Libanon, gab sie an. Die 41-Jährige machte keine Angaben.
Berliner Polizei-Gewerkschaft lobt die Beschlagnahmung der Immobilien
„Die Einziehung der Remmo-Immobilien ist ein gutes und wichtiges Signal“, erklärte Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei Berlin. „Seit Jahrzehnten investieren Clans inkriminiertes Vermögen aus Drogengeschäften, Raubtaten, Schutzgelderpressung und anderen OK-Bereichen in Immobilien, waschen so Millionen Euro rein und lachen dem Rechtsstaat dabei noch ins Gesicht.“
„Hier den Druck hochzuhalten, nicht wegzuschauen und alle möglichen rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, ist notwendig, um diesen kriminellen Machenschaften Grenzen aufzuzeigen,“ erklärte der GdP-Sprecher. „Es ist klar, dass wir die Hydra der arabischen Clans einen langen Atem brauchen, denn nach wie vor nutzen sie jedes juristische Schlupfloch“
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Jendro forderte in diesem Zusammenhang aber auch, dass es sich hierbei lediglich um einen Punktsieg handele. Um gegen den Missbrauch konsequenter vorgehen vorgehen zu können, müsse endlich eine “ komplette Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung“ her. (mit AFP)