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Clans in Berlin: Beben in der Hauptstadt – kommt Berlins Pate zurück in die Stadt?

Der Chef der Clans in Berlin flüchtete vor vier Jahren vor den Behörden ins Ausland. Doch jetzt könnte er bald zurückkehren!

Clans in Berlin
© picture alliance/dpa

Clans in Berlin: Diese Großfamilien halten die Polizei auf Trab

Die Machenschaften der Clans in Berlin ist spürbar. Immer wieder werden ihnen Gewaltverbrechen, aber auch Drogendeals und Überfälle zugerechnet. Neben Remmo und Abou-Chaker ist ein Name der wohl bekannteste: der Al-Zein-Clan.

Er hat Rang und Namen, und das nicht nur innerhalb der Hauptstadt. Deutschlandweit gehören ihm etwa 3000 Mitglieder an. Sie fallen immer wieder durch schwere Verbrechen auf und sind laut der Polizei der Organisierten Kriminalität zuzuordnen. Der Boss des Clans wurde eigentlich des Landes verwiesen – doch jetzt droht er zurückzukommen!

Clans in Berlin: Das ist ihr Boss

Der Überfall auf das KaDeWe jährte sich am Freitag (20. Dezember) zum zehnten Mal. Im Dezember 2014 überfielen fünf Mitglieder des Al-Zein-Clans das Luxuskaufhaus an der Tauentzienstraße und klauten Schmuck im Wert von über 800.000 Euro. Das war wohl eines der bekanntesten Verbrechen der Großfamilie. Ihr Familienoberhaupt: Mamoud Al-Zein. Er gilt als Pate von Berlin, wird teilweise aber auch „El Presidente“ genannt.


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Allein zwischen 2005 und 2021 wurde er laut der „BZ“ fast 70 Mal als Tatverdächtiger festgenommen, darunter elfmal verurteilt. Und das, obwohl er im Land nach seiner Einreise ohne Pass Anfang der 80er-Jahre nur geduldet wurde.

Gerichtssprecher mit deutlichen Worten

Für den Boss des Clans in Berlin sollte damit eigentlich Anfang 2021 Schluss sein. Er sollte in dem Jahr abgeschoben werden, entzog sich dem aber, indem er in die Türkei floh. Danach verhängten die Behörden für ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von einer Länge von sieben Jahren.

Doch der Al-Zein-Boss klagte vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Am Dienstag (17. Dezember) dann die Entscheidung! Im Rahmen eines Vergleichs einigte man sich darauf, die Sperre auf viereinhalb Jahre zu verkürzen. Theoretisch wäre ihm die Einreise im Sommer 2025 dann wieder möglich.


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Doch der Gerichtssprecher, Stephan Groscurth, gibt gegenüber des Blattes Entwarnung: „Die Aufhebung der Einreisesperre beutetet nicht, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückkehr nach Deutschland hat.“ Und weiter: „Er ist dann ein normaler türkischer Staatsbürger, der ein Visum beantragen muss.“ Im Rahmen dieses Antrags würde auch geprüft, was gegen ihn vorliegt.

Ob die vorhandenen Verurteilungen ausreichen, um die Einreise zu verbieten, erläuterte unterdessen nicht. Das wird sich also erst frühestens im Sommer zeigen.