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Clans in Berlin: Jetzt ist Schluss! Senatorin mit knallharter Ankündigung

Die Clans in Berlin haben nicht nur Einfluss in kriminellen Kreisen, sondern auch in der Justiz. Doch jetzt wird ihnen der Kampf angesagt!

Clans in Berlin
© imago images/Olaf Wagner

Clans in Deutschland: Diese Familien haben das Sagen

Immer wieder sorgen diverse Clan-Familien aufgrund ihrer Verbrechen in Deutschland für Schlagzeilen. Wir zeigen dir die mächtigsten Familien.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Wer ein Verbrechen begangen hat, dem wird vor Gericht der Prozess gemacht. Dazu gehören Zeugen, Richter, Staatsanwälte, aber je nach Fall auch Dolmetscher und Gerichtsvollzieher. Doch immer öfter werden sie Opfer von Einschüchterungsversuchen durch die Clans in Berlin.

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will dem jetzt den Kampf ansagen, mit einer ganz speziellen Maßnahme.

Clans in Berlin: Senatorin hat genug

Das Gewaltpotenzial im Umfeld von Gerichtsprozessen im Zusammenhang mit den Clans in Berlin und anderen Akteuren der Organisierten Kriminalität nimmt zu, erklärt Felor Badenberg im Gespräch mit der „BZ“.

Das bezieht sich zum Beispiel auf Zeugen, die bestimmte Aussagen nicht tätigen sollen. „Es geht darum, Prozesse zu verschleppen, Zeugenaussagen und am Ende auch die Identifizierungen zu erschweren.“


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Aus Sicht von Badenberg geht das nicht so weiter. „Wir müssen die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherstellen.“ Dafür soll das Strafgesetzbuch erweitert werden.

Gesetz soll ausgeweitet werden

Konkret bedeutet das, dass Bedrohungen und Einschüchterungen von Prozess-Beteiligten unter Strafe gestellt werden sollen. Die Justizsenatorin möchte damit ein klares Zeichen auch in Hinblick auf die Clans in Berlin setzen: „Wer versucht, die Integrität der Justiz zu untergraben, muss mit entsprechenden Strafen rechnen.“

Die CDU-Senatorin will dafür jetzt um Unterstützung im Bundesrat werben. Gegenüber der „BZ“ erklärt Badenberg, dass sie mit einer großen Unterstützung rechne.


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Die Erweiterung würde im konkreten Fall den Nötigungsparagraf im Strafgesetzbuch betreffen. Der Strafrahmen (6 Monate bis 5 Jahre) solle allerdings nicht verändert werden, so die „BZ“.