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Görlitzer Park & Co.: Messerverbot beginnt – das bedeutet es für Passanten und die Polizei

Im Görlitzer Park und an zwei weiteren Orten gilt ab Samstag eine dauerhafte Waffen- und Messerverbotszone. Was musst du nun beachten?

Görlitzer Park & Co.
© IMAGO/Joko

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Verbrechen mit Messern und Schusswaffen gehören in Berlin zur Tagesordnung. Um die Gefahr für die Allgemeinheit einzudämmen, stellen ab Samstag (15. Februar) der Görlitzer Park und zwei weitere kriminalitätsbelastete Orte eine dauerhafte Waffen- und Messerverbotszone dar.

Doch was bedeutet diese Neuerung konkret für die Passanten und die Polizei? BERLIN LIVE klärt auf.

Görlitzer Park & Co.: Die Verbotszonen starten noch diese Woche

Görlitzer Park, Kottbusser Tor, Leopoldplatz – diese drei Kriminalitätsschwerpunkte gelten ab dem kommenden Samstag als dauerhafte Waffen- und Messerverbotszonen. Die Entscheidungsträger erhoffen sich dadurch, die Gewaltstraftaten in den Gebieten zu minimieren. Doch wie funktioniert das neue Präventionskonzept?


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Mit Inkrafttreten der Verordnung ist es den Polizeibeamten gestattet, innerhalb der Verbotszonen verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Personen, die dann eine verbotene Waffe oder ein verbotenes Messer bei sich tragen, müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Die Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Wichtig: Das Verbot schließt dabei nicht nur Waffen im engeren Sinne, sondern auch Taschen- und Küchenmesser mit ein.

Es gelten einige Ausnahmen

Doch wer nun gedacht hat, dass es keinerlei Ausnahmen gibt, der irrt. Die Rechtsverordnung sieht einige Sonderfälle vor, in denen das Dabeihaben des eigentlich verbotenen Utensils nicht strafbar ist – so zum Beispiel, wenn das mitgeführte Messer nicht „zugriffsbereit“ ist.

„Zugriffsbereit bedeutet, dass das Messer mit weniger als drei Handgriffen zum Einsatz bereit ist“, stellt der Waffensachverständige Dirk Schöppl gegenüber dem RBB klar. Konkret heißt das: Ein Taschenmesser in der Hosentasche ist verboten; im Rucksack ist es allerdings erlaubt. Zusätzlich sind einige Personengruppen wie Beschäftigte von Pflegediensten, Gewerbetreibende und Rettungskräfte vom Verbot ausgenommen.


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Die oben skizzierte Ausnahmesituation, von denen es in der Praxis dutzende gibt, macht eins bereits deutlich: Die Umsetzung der Waffen- und Messerverbotszone stellt für die Polizeibeamten eine große Herausforderung dar. In vielen Fällen könnten die Einsatzkräfte auch auf eine Definitionslücke in der Verordnung stoßen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert daher den bevorstehenden Mehraufwand. „Diese komplizierten Prüfprozesse führen dazu, dass stark belastete Kolleginnen und Kollegen noch mehr Zeit für Einzelfall-Entscheidungen aufwenden müssen“, betont GdP-Landeschef Stephan Weh.