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Neukölln-Komplex: Nach rechtsextremen Anschlägen – das blüht den Angeklagten jetzt

Das Urteil in der rechtsextremen Anschlagserie in Neukölln ist gefallen. Doch die Täter beschäftigen die Justiz weiterhin.

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Der Berliner Stadtteil Neukölln

Diese Merkmale machen den Berliner Stadtteil Neukölln so einzigartig.

Schon seit Jahren beschäftigt eine Reihe rechtsextremer Straftaten im Berliner Bezirk Neukölln die Justiz, Polizei und Politik. Über 70 Fälle von Brandanschlägen, gestohlenen Stolpersteinen, gesprengte Autos, um nur einige zu nennen, sind Teil des Neukölln-Komplexes.

Zwei der Täter in der Straftaten-Serie standen bis Ende letzten Jahres vor Gericht. Schon seit Mitte Dezember war das Urteil klar. Doch der Fall wird die Justiz weiter beschäftigen.

Neukölln-Komplex! Urteil ist gefallen

Am 12. September 2024 begann vor dem Landgericht Berlin I das Berufungsverfahren gegen Sebastian T. (38) und Tilo P. (41). Die Liste der Anklagepunkte ist lang. Darunter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Vor allem ging es aber um zwei Brandanschläge auf Ferat Koçak und Heinz Ostermann am 1. Februar 2018. Doch die Angeklagten wurden in der ersten Instanz vom Landesgericht Tiergarten freigesprochen.

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Das Verfahren ging weiter, denn anders als die erste Instanz hatte das Landgericht Berlin im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass Sebastian T. (38) und Tilo P. (41) die Brandanschläge auf zwei Autos in Berlin-Neukölln verübt haben. Am 12. Dezember dann das Urteil: gemeinschaftlichen Brandstiftung! Außerdem verurteilte das Gericht die Männer aus der rechtsextremen Szene auch wegen einer Reihe weiterer Taten. Laut Urteil handelte es sich „weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich“.

Verfahren beschäftigt die Justiz weiterhin

Sebastian T. blühen nun drei Jahre und sechs Monate Haft. Das Gericht sprach ihn unter anderem auch wegen Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Betrugs schuldig. Tilo P. verurteilte es zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Sachbeschädigung. In seinem Fall wurde eine frühere Strafe, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, einbezogen.


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Doch der Prozess ist noch immer nicht abgeschlossen, denn beide Männer akzeptieren ihre Haftstrafe nicht und haben Revision eingelegt. Ob das zu einer Urteilsänderung führt, bleibt abzusehen, die Erfolgsaussichten einer Revision sind laut einer Statistik am Bundesgerichtshof eher gering. Für eine Revision wird nicht nochmal der Prozess an sich aufgerollt, sondern nur das Urteil rein rechtlich überprüft. (mit dpa)