Die Silvesternacht in Berlin war nach den ersten Einschätzungen der Polizei deutlich friedlicher als im vergangenen Jahr. In einer ersten Bilanz noch in der Nacht verzeichneten die Ordnungshüter rund 300 Festnahmen, sowie 15 verletzte Polizistinnen und Polizisten. Innensenatorin Iris Spranger korrigierte die Zahl am Neujahrsmittag auf insgesamt 54 verletzte Polizisten.
Obwohl die Nacht ruhiger als zuletzt verlief, war die Polizei im Dauereinsatz. Das zeigt auch ein Blick auf den X-Account der Behörde, wo zahlreiche Einsätze geteilt wurden. Dabei fällt vor allem ein Trend auf, der die Polizei zum Verzweifeln gebracht haben dürfte.
Silvester in Berlin: Viele Schreckschusswaffen
Zwischen all den Meldungen über Raketen, die auf Autos, Häuser oder auch Menschen geschossen wurden, fanden sich über die ganze Silvesternacht auch immer wieder Meldungen über Schreckschusswaffen. Diese wurden offenbar im ganzen Stadtgebiet mitgeführt und auch abgeschossen.
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Die Polizei Berlin stellte beispielsweise in Neukölln einen Mann, der am Hermannplatz mit seiner Schreckschusswaffe in der Gegend herumschoss. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten auch Messer und Drogen fest. Alles wurde sichergestellt. Genauso wie die Schreckschusswaffe eines Mannes in Mariendorf, der dort laut Bericht auf Passanten und Busse schoss.
Polizei stellt Schreckschusswaffen sicher
Ähnliches passierte in Tempelhof. Da war gleich eine ganze Gruppe mit Schreckschusswaffen unterwegs und zielte ebenfalls auf einen Bus. Hier beschlagnahmte die Polizei die sechs Waffen genauso wie bei einem Mann in Moabit. Zudem gab es mehrere unbestätigte Berichte über die Nutzung von Schreckschusswaffen unter anderem in Kreuzberg.
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Die Problematik an Schreckschusswaffen: Jeder kann sie erst einmal käuflich erwerben. Wer sie allerdings außerhalb seines eigenen Grundstücks führen will, braucht dafür einen kleinen Waffenschein. Sollte sogar das PTB-Zeichen fehlen, braucht es sogar eine Waffenbesitzkarte. Sie muss dabei in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Das Abfeuern ohne Erlaubnis gilt als Ordnungswidrigkeit.