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Brandenburg: Gefährliche Quälerei – diesem skurrilen Hobby soll der Riegel vorgeschoben werden

In Brandenburg gelten relativ lasche Gesetze, was die Haltung exotischer Tiere betrifft. Das könnte sich bald ändern.

Brandenburg
© IMAGO/Eberhard Thonfeld

Das Land Brandenburg: Schloss, Spreewald, Spaßbad

Brandenburg ist bekannt für seine malerischen Landschaften und historischen Städte, die Besucher mit ihrer Schönheit und kulturellen Vielfalt verzaubern.

Von einem Haustier träumen viele Menschen in Berlin und Brandenburg. Und je ländlicher man wohnt, desto mehr Platz kann man seinem Vierbeiner bieten. Bei Hund, Katze und Co. sind das tolle Aussichten – doch manch einer wünscht sich noch ein größeres Tier. Und da ist in Brandenburg einiges möglich.

Im vergangenen Sommer hielt eine Löwensichtung die ganze Hauptstadtregion in Atem. Was sich am Ende als Wildschwein herausstellte, hätte aber genauso gut eine exotische Gefahr darstellen können. Denn in Brandenburg darf man zurzeit noch Löwen halten.

Brandenburg: Gesetzesänderung auf dem Weg

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) stellte jetzt bei der 2. Brandenburger Tierschutz-Konferenz klar: „Gefährliche Tiere gehören nicht in Privathaushalte. Wir brauchen eine Gefahrtier-Verordnung wie die anderen Bundesländer.“ Dabei gehe es um zweierlei: „Menschen müssen geschützt, wilde Tiere möglichst artgerecht gehalten werden.“

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Die Konferenz setzte es sich zur Aufgabe, erste Eckpunkte für eine neue Verordnung festzulegen. Privatzoos mit Großkatzen à la „Tiger King“ wären in Brandenburg dann bald Geschichte. Und auch die Sorge vor Entlaufenen Löwen und Co. dürfte dann deutlich reduziert werden.

Weitgehende Forderungen

Doch das Verbot soll nicht nur für Großkatzen gelten. Der Landestierschutzbund fordert für Brandenburg noch mehr: „Großkatzen, Gifttiere und Schnappschildkröten müssen auf die Verbotsliste, aber auch Wölfe und Wolfshybriden.“ Die neue Verordnung könnte also eine ganze Menge Tierhalter betreffen.



Wer sein Tier artgerecht hält, dem werde es auch nicht weggenommen, erklärt Brandenburgs Tierschutzbeauftragte Anja Zinke. Es gehe darum, dass exotische Tiere nur bei sachkundigen Haltern leben. Einen Zeitrahmen gibt es indes noch nicht. Dietmar Woidke dazu: „Die Gefahrtier-Verordnung muss so schnell kommen wie möglich. Zuständig ist allein das Innenministerium.“