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Berlin: Auto rast mit 183 statt Tempo 80 – saftige Strafe auf der Avus

Der Berliner Polizei ist ein Raser auf der Avus in die Falle gegangen. Ihm droht jetzt eine saftige Strafe!

Berlin
u00a9 IMAGO/Frank Sorge

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Die „Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“, kurz Avus, ist ein bedeutendes Stück Berliner und Deutscher Geschichte. Bei der im Jahr 1921 eröffneten Fahrbahn handelt es sich nämlich um die erste Straße in Europa, auf der ausschließlich Autos fahren durften. Bis 1998 fanden hier waghalsige Rennen statt. Seit dem 1. Mai 1999 wird die Avus aber nur noch als Autobahn genutzt.

Einige Autofahrer scheinen die Meldung aber nicht erhalten zu haben. Obwohl auf der Autobahn ein strenges Tempolimit gilt, nutzen Raser die Avus regelmäßig als Rennstrecke. Ein Berliner ist der Berliner Polizei jetzt in die Blitzer-Falle gegangen. Dem Fahrer droht eine saftige Strafe.

Berlin: Polizei blitzt Raser auf Avus

Die Berliner Polizei hat am Montag (13. Mai) bekannt gegeben, dass ein Raser auf der Avus mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde: „Samstag hatte unser Verkehrsdienst an der AVUS einen Blitzer aufgestellt, der dieses Foto geschossen hat. Es zeigt einen Mann, der dort mit 183 statt 80 km/h vorbeiraste“, schreibt ein Behördensprecher auf X (ehemals Twitter).


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Dem Fahrer drohe nach Angaben jetzt eine saftige Strafe. Mindestens 800 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Die Avus als Rennstrecke zu missbrauchen, kommt dem Raser also teuer zu stehlen.

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So reagieren die User auf X

Der Beitrag löst bei den Nutzern auf X teils heftige Reaktionen aus. „Und wieder ein Raser, der über die Taschengeld-‚strafen‘ in Deutschland lacht“, meint ein Leser, dem die Geldstrafe viel zu niedrig ist.

„Das sollte keine Ordnungswidrigkeit mehr sein. Sondern eine Straftat, bei der das Auto eingezogen und versteigert wird. Wie in allen anderen zivilisierteren Ländern“, heißt es in einem anderen Kommentar.


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Seit Mai 1989 gilt auf der AVUS eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Einführung des Tempolimits war damals von heftigen Protesten begleitet, die jedoch letztlich erfolglos blieben