Die Initiative „Berlin autofrei“ setzt sich seit Jahren dafür ein, den Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings zu reduzieren.
Am Mittwoch (2. April) war es nun endlich so weit: Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat über den Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid „Berlin autofrei“ verhandelt.
„Berlin autofrei“: Es hat begonnen
Laut einem „Tagesspiegel“-Bericht hat der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch vier Stunden lang über den vorgelegten Gesetzesentwurf der Initiative „Berlin autofrei“ verhandelt. Dieser sieht eine „Autoreduzierte Straße“ für große Teile der Innenstadt vor. Ginge es nach der Initiative würde hier der motorisierte Individualverkehr in Zukunft nur noch stark eingeschränkt rollen.
Auch interessant: Tierheim: Katzenbabys in Gefahr – „Qualvolles und gefährliches Leben“
Für Privatpersonen soll das Autofahren innerhalb des S-Bahn-Rings dann nur noch an 12 Tagen pro Jahr erlaubt sein. Sonderregelungen gebe es unter anderem für die Müllabfuhr, Polizei und Unternehmer.
Der Senat äußerte Kritik
Der Senat soll sich am ersten Verhandlungstag zum Gesetzesentwurf ziemlich kritisch geäußert haben. Er argumentierte, dass ein neuer Typ Straße Bundesrecht sei und bundesweite Auswirkungen hätte – wenn beispielsweise ein Bayer mit seinem Auto in die Hauptstadt hineinfahren wolle. Außerdem halte der Senat zwölf Fahrten pro Jahr für viel zu wenig.
„Im Prozess wurde deutlich, dass dem Senat die politische und juristische Weitsicht für eine zeitgemäße Verkehrspolitik fehlt“, erklärte Marie Wagner, Sprecherin des Verkehrsentscheids „Berlin autofrei“. Der Senat wolle am derzeitigen Status festhalten. „Alles andere sieht er als unverhältnismäßig an.“
Dr. Philipp Schulte, der Rechtsanwalt der Initiative, zeigte sich hingegen optimistisch: „Es ist durchaus deutlich geworden, dass das Verfassungsgericht keinesfalls von einem geschützten Recht auf Autofahren überzeugt ist. Es ist die Aufgabe demokratischer Gesetzgebung, über die Nutzung und Neuaufteilung des öffentlichen Raums zu entscheiden.“
Weitere Nachrichten aus Berlin:
Das Verfassungsgericht hat jetzt maximal drei Monate Zeit, um über die Rechtmäßigkeit von §Berlin autofrei§ zu beraten. Danach fällt das Urteil.