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BVG: Gericht entscheidet im Eilverfahren – ist das im Sinne der Fahrgäste?

In der Hauptstadt nutzen viele Berliner regelmäßig die Busse und Bahnen der BVG. Nun hat das Verwaltungsgericht ein wichtiges Urteil gefällt.

© imago images/Frank Sorge

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Dieses Urteil dürfte vielen Autofahrern in Berlin nicht gefallen! Wie das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden hat, darf der Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den Linden bleiben. Eine Regelung, die auch viele Fahrgäste der BVG direkt betreffen dürfte.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte die historisch bedeutsame Straße in Mitte im März 2023 neu aufgeteilt und dem sogenannten „motorisierten Individualverkehr“ eine Fahrspur geklaut.

Neue Busspur für die BVG darf bleiben – ist das im Sinne der Fahrgäste in Berlin?

Anstatt der bislang zwei Fahrspuren, die es hier neben der Busspur gibt, wurde den Autofahrern eine Spur weggenommen. Stattdessen gibt es dort nun einen Radweg.

+++ BVG: Hier könnten Busse bald noch langsamer fahren +++

Dies schien wohl nicht bei allen Verkehrsteilnehmern auf Verständnis gestoßen sein. Denn laut dem Antragssteller beim Verwaltungsgericht hätte sich dort der Autoverkehr tageszeitunabhängig gestaut, wohingegen die Busspur in der Regel frei befahrbar gewesen wäre.

Verwaltungsgericht legt Eilantrag ab

Dem Antrag des Betroffenen konnte die 11. Kammer aber nicht ganz folgen: Sie wies den Eilantrag ab. „Die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens sei rechtmäßig“, heißt es in einer Erklärung des Berliner Verwaltungsgerichts.

„Maßgeblich sei die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2024, wonach Sonderfahrstreifen für Linienbusse zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt eingerichtet werden dürfen, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.“


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Wie das Verwaltungsgericht nun bestätigt hat, gewährleistet der Bussonderfahrstreifen ein verlässliches und pünktliches Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs. Dieser würde den ÖPNV attraktiver machen und Verkehrsteilnehmer dazu motivieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Eine Urteilsfindung, die mit Sicherheit ganz im Sinne der BVG-Kunden gewesen sein dürfte. Schließlich gibt es kaum etwas Nervigeres als verspätete Busse in Berlin.

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