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BVG: Wusstest du das? DAFÜR kannst du aus der Bahn fliegen

Bei der BVG gibt es eine strenge Regel, die vielen Fahrgästen oftmals gar nicht bewusst ist. Doch es könnte Ärger geben.

BVG
© IMAGO/Jürgen Ritter

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Jeden Tag nutzen Tausende von Menschen in Berlin die Dienste der BVG. Ob mit dem Bus oder der Bahn, die BVG-Fahrgeschäfte bringen Anwohner und Touristen in der deutschen Hauptstadt von A nach B. Während der Fahrtzeit beschäftigen sich Fahrgäste gerne mit ihrem Handy.

Mal eben die letzten Mails checken, die sozialen Medien nach neuen Trends durchforsten und schnell noch der besten Freundin den neuesten Tratsch und Klatsch erzählen. Doch Smartphone-Nutzer sollten aufpassen, denn für eine Aktion könnten dich BVG-Mitarbeiter sogar rausschmeißen.

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BVG mit strenger Regel

Nicht nur Touris zücken in den Bussen, U-Bahnen und Trams der BVG gerne auch mal die Handykamera. Einige Stationen wie der Bahnhof Zoo oder die Unterführung am Messedamm waren bereits Schauplätze für unterschiedliche Filmkulissen und sind daher ein beliebtes Foto- und Filmmotiv. Doch hast du schonmal einen Blick in die Richtlinien und Nutzungsordnung der BVG geworfen?

Denn dann wüsstest du, dass du dich gerade im verbotenen Bereich befindest. Um „die ungestörte, sichere und zuverlässige Beförderung der vielen Millionen Fahrgäste“ zu garantieren, ist jegliches „Filmen und Fotografieren (gleich ob privat oder beruflich) auf dem Gelände, in den Anlagen und in den Fahrzeugen der BVG“ untersagt, allerdings nicht unmöglich.

Unfreiwillig gefilmt worden? DAS kannst du tun

Fahrgäste müssen sich mindestens eine Woche im Voraus eine schriftliche Genehmigung bei der BVG einholen. Dafür müssen genaueste Angaben über Zeit, Grund, Personen und Motive gemacht werden. Außerdem fallen für die Genehmigung Kosten an. Andernfalls gehst du das Risiko ein, dass dich ein BVG-Mitarbeiter sogar rausschmeißt – denn so sieht es die Nutzungsordnung vor.


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Solltest du einmal gegen deinen Willen gefilmt werden, hast du auf der anderen Seite das Recht, die Person freundlich aufzufordern, damit aufzuhören. Sollte der Fahrgast deiner Bitte nicht nachkommen und dich weiter belästigen, kann auch der Sicherheitsdienst gerufen werden. An den Bahnsteigen stehen dafür beispielsweise die Notruf- und Informationssäulen.

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