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BVG: Verhaltensregeln für Kontrolleure – das passiert bei Verstößen

Die Kontrolleure bei der BVG müssen bei ihren Fahrkartenkontrollen eine Dienstanweisung befolgen, BERLIN LIVE fragte nach, was bei Verstößen passiert.

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© IMAGO/Jürgen Ritter

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Sie kontrollieren, ob die Fahrgäste der BVG über einen gültigen Fahrschein verfügen. Die Rede ist von den Kontrolleuren in den U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen in Berlin. Tag täglich sind sie in der Hauptstadt unterwegs, um ihrer Arbeit nachzugehen. Doch nicht immer läuft die Überprüfung der Fahrscheine reibungslos, da oftmals nicht jeder Fahrgast über einen Fahrschein verfügt. Die Folge sind teils Auseinandersetzungen und sogar Gewalt zwischen Kontrolleur und Gast.

Bei Fahrkartenkontrollen gibt es klare Verhaltensregeln für Kontrolleure, die sie befolgen müssen. Eine Nichtbeachtung kann Folgen nach sich ziehen, wie BERLIN LIVE von der BVG erfuhr. Das passiert bei Verstößen.

BVG: Einzelfall entscheidend

Kürzlich wurde die Dienstanweisung der BVG veröffentlicht, BERLIN LIVE berichtete. Darin werden klare Vorgaben zur Fahrkartenkontrolle gegeben. Die Kontrolleure haben diese zu befolgen. So müssen sie unter anderem die Fahrscheinkontrollen mit „Guten Tag/Morgen/Abend“ beginnen und mit „Danke“ beenden. Kann ein Gast keinen Fahrschein vorzeigen, muss er freundlich erneut darum gebeten werden.

Bei einer Kontrolle des Opernsänger Jeremy Osborne wurden die bestehenden Regeln offenbar nicht befolgt. Er wurde in einer U-Bahn-Station von BVG-Kontrolleuren rassistisch beleidigt und geschlagen. Infolgedessen wurde die BVG sogar verurteilt und musste Schmerzensgeld an Osborne zahlen. Die Kontrolleure in dem Fall gehörten zum Subunternehmen B.O.S.

BERLIN LIVE fragte bei der BVG nach, wie mit Kontrolleuren bei Verstößen gegen die Dienstanweisung umgegangen wird. Das Unternehmen teilte mit, es komme auf den Einzelfall an. So würde die BVG sich an die Dienstleister der Kontrolleure wenden, wenn diese sich nicht an Regeln hielten. Es bestünde dann die Möglichkeit, die entsprechenden Mitarbeiter nicht weiter bei der BVG einzusetzen.


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Verstößen gegen die Dienstanweisung wird also nachgegangen. Und je nach Einzelfall wird dann entschieden, welche Konsequenzen dem Kontrolleur drohen.

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