Ein Tramfahrer der BVG postete in einer privaten Facebook-Gruppe ein Foto eines Mannes, auf den eine Pistole gerichtet ist. Die Gewerkschaft und der Verkehrsbetrieb sahen darin eine Drohung und kündigten den Mann. Ein Gerichtsurteil bestätigt nun, dass der Rausschmiss gerechtfertigt war.
BVG schmeißt Mitarbeiter raus
Ein Tramfahrer der BVG hatte im Mai dieses Jahres in einer von ihm geleiteten Facebook-Gruppe ein Bild hochgeladen. Das wurde insbesondere von Gewerkschaftsmitgliedern im Unternehmen als Gewaltdrohung empfunden.
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Auf dem Meme, einer Fotomontage, war ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf jemand den Lauf einer Pistole richtete. Der Mann war mit dem Schriftzug der Gewerkschaft Verdi markiert. Das Bild trug den Titel „Verdi hört den Warnschuss nicht!“. Es richtete sich nach Darstellung des Gerichts gegen die Tarifkommission als Reaktion auf eine Mitarbeiterbefragung bei der BVG.
Kündigung war rechtens
Die Kündigung des Mitarbeiters der BVG war aus Sicht des Berliner Arbeitsgerichts rechtens. „Über diesen Beitrag beschwerten sich sieben Beschäftigte der Arbeitgeberin, die zugleich Gewerkschaftsfunktionäre sind und sich durch den Beitrag bedroht fühlten“, teilte das Gericht weiter mit. Nach einer Anhörung des Straßenbahnfahrers und des Personalrats kündigte die BVG dem Mann demnach fristlos und ordentlich.
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Aus Sicht der Richterinnen und Richter geht diese Maßnahme in Ordnung. Mit der Fotomontage habe der Beschäftigte seine Kolleginnen und Kollegen konkret bedroht. Darin liege zugleich „eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens“. Zwar habe es sich um eine private Facebook-Gruppe gehandelt. Der Beitrag richtete sich demnach aber ausdrücklich an Fahrpersonal der BVG. Gegen die Entscheidung können beide Seiten Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen. (mit dpa)