Es vergeht wohl kein Tag in Berlin, an dem man nicht einem der gelben Fahrzeuge der BVG in irgendeiner Weise begegnet. Ob im Straßenverkehr, beim Spaziergang oder aber weil man selbst in Bus, Straßenbahn oder U-Bahn steigt. Die BVG gehört zu Berlin wie Berlin zur BVG.
Sitzt man in einem der Fahrzeuge, gibt es gewisse Regeln zu befolgen. Dazu gehören unter anderem das Mitführen eines gültigen Fahrscheins und der Verzicht auf Essen und Trinken in den Fahrzeugen. Jetzt kommt eine weitere Regel hinzu, deren Missachtung mit einem ordentlichen Bußgeld bestraft wird.
BVG bittet für nette Geste zur Kasse
Der Bus steht an der Haltestelle, die Menschen, die raus wollten, sind schon draußen und die neuen Passagiere gerade am Einsteigen. Da kommt aus der Ferne jemand angerannt. Wer hier gerade noch beim Betreten des Busses, der Straßen- oder U-Bahn ist und das bemerkt, hält für gewöhnlich die Türe auf. Das gehört sich so – man will nett sein. Doch damit tut man sich ab dem 1. Mai keinen Gefallen mehr.
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Denn ab diesem Tag gilt die neue Regel in den Fahrzeugen der BVG: „Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe.“ Kostenpunkt: 50 Euro!
Die BVG begründet die Neuregelung so: „Täglich befördern die Berliner Verkehrsbetriebe rund 3 Millionen Menschen in U‑Bahn, Bus und Tram. Damit der Betrieb reibungslos läuft
und alle Fahrgäste sicher an ihr Ziel kommen, ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O.“
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Zuletzt war der Bericht des vergangenen Jahres erschienen und bewies, was die meisten Menschen in Berlin bereits vermutet haben dürften: Die BVG ist so spät dran wie noch nie. Es wird sich zeigen, ob die neue Regel etwas daran ändern wird.