Die Hauptstadt ist bekannt für seinen guten Nahverkehr, allen voran der BVG und S-Bahn Berlin. Die U-Bahnen kommen im 5-Minuten-Takt, die meisten S-Bahnen in Berlin alle 10 Minuten. Das ist ein guter Grund für viele, um auf das Auto zu verzichten. Doch es gibt immer wieder Situationen im Leben, in denen man dann doch mal etwas Größeres transportieren muss.
Sei es eine neue Zimmerpflanze, einen Schrank oder vielleicht auch gleich ein ganzes Bett. Erfahrene ÖPNV-Nutzer haben wahrscheinlich auch alles davon schon einmal in der Bahn beobachten können. Doch ist das eigentlich erlaubt? BERLIN LIVE hat bei der VBB nachgefragt.
BVG und S-Bahn: Nur geringe Einschränkungen
Anders als viele denken, hat die Schirmherrschaft über solche Fragen nämlich nicht die BVG, sondern der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Dazu gehören 36 Verkehrsunternehmen in den beiden Bundesländern. Das heißt, die folgenden Regeln gelten nicht nur für Berlin, sondern auch für Brandenburg.
So viel schon mal vorweg: Generell hat jeder Fahrgast einen Anspruch auf die Beförderung von Sachen, allerdings gilt dies nur für Handgepäck. Alles darüber hinaus könnte dann schwierig werden, oder? Nein, denn „grundsätzlich begrüßt der VBB die Nutzung des ÖPNV und versucht Einschränkungen so gering wie möglich zu halten“, sagt Joachim Radünz, der Pressesprecher des VBB.
Entscheidung liegt beim Fahrpersonal
Konkret bedeutet das laut den offiziellen Beförderungsrichtlinien, dass auch andere Gegenstände in den Regionalzügen und S-Bahnen, nicht aber in den Bussen und Straßenbahnen, transportiert werden dürfen. Die einzige Voraussetzung ist hier, dass „die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.“ Wie in Deutschland so üblich, sind die Gegenstände reglementiert. Sie müssen leicht tragbar sein und dürfen nur maximal 1,50 Meter lang sein – allerdings sind sie dann auch kostenfrei.
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Doch Stoßzeiten sollte man trotzdem vermeiden. Die Beförderung anderer Fahrgäste hat Vorrang und letztlich hat das Personal das letzte Wort. Deshalb gilt auch, dass man Regale, Tische oder Sessel nur mitnehmen darf, „wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt (nicht) über das übliche Maß verlängert“ werden muss. Wer also bei einem Umzug das Geld für einen Transporter oder ein Uber sparen will, hat im Berliner ÖPNV gute Karten, alles mit einem regulären Ticket erledigen zu können.