Seit Februar gibt es in Berlin drei vom Senat festgelegte Messerverbotszonen an den Kriminalitätsschwerpunkten Leopoldplatz, Görlitzer Park und Kottbusser Tor.
Zusätzlich zu diesen dauerhaften Verbotszonen gab es auch temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an verschiedenen Bahnhöfen der BVG und der S-Bahn Berlin. Jetzt folgt ein dauerhaftes Verbot im gesamten Nahverkehr.
BVG und S-Bahn Berlin: Verbot beschlossen
Nach einer tödlichen Attacke in der Berliner U-Bahn am vergangenen Wochenende wurde verstärkt über eine Ausweitung der Messerverbote diskutiert. Am Donnerstag (17. April) fand ein Treffen von Vertretern des Senats, der Polizei und Bundespolizei, der Verkehrsbetriebe (BVG) sowie der S-Bahn Berlin statt.
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Dabei wurde ein Waffen- und Messerverbot im kompletten Berliner Personennahverkehr beschlossen. Das Verbot betrifft nicht nur S- und U-Bahnen, Regionalzüge, Busse, Trams und Fähren, sondern auch alle Bahnhöfe.
Dadurch sollen die Kontrollmöglichkeiten der Polizei erweitert und das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt werden. Wann genau das Verbot in Kraft treten soll, ist jedoch noch offen.
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Seit Februar gibt es in Berlin drei vom Senat festgelegte Messerverbotszonen an den Kriminalitätsschwerpunkten Leopoldplatz, Görlitzer Park und Kottbusser Tor. Die Polizei kann dort unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten Kontrollen durchführen. (mit dpa)