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BVG speichert Videos für 48 Stunden – jetzt spricht der Senat Klartext

Bisher werden Kameraaufnahmen in den Zügen, Bussen und Anlagen der BVG für 48 Stunden gespeichert. Könnte die Dauer bald verlängert werden?

Berlin
© imago images/Jochen Eckel

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Die BVG will alle Bahnhöfe in Berlin nicht nur sauberer, sondern auch sicherer machen. Das kündigte das Unternehmen jedenfalls Mitte April bei einer Presseveranstaltung an. Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, soll unter anderem am U-Bahnhof Kottbusser Tor intelligente Kameraerkennung eingesetzt werden.

Während manch ein Fahrgast über die neue Technik staunen wird, dürfte sich ein anderer vielleicht die Frage stellen: Wieso derartige Neuerungen, wenn die Speicherung der Aufnahmen weiterhin lediglich 48 Stunden beträgt? BERLIN LIVE hat an den entsprechenden Stellen nachgehakt.

BVG kommt mit 48 Stunden gut zurecht

In den meisten Fällen reiche die bisherige Speicherdauer vollkommen aus, um den Behörden die entsprechenden Aufnahmen für sämtliche Ermittlungen weiterzugeben – so jedenfalls die Bestätigung von BVG-Vorstandsvorsitzendem Henrik Falk gegenüber unserer Redaktion. Aber: „Wir haben aber natürlich auch ein paar Fälle, wo man erst später bemerkt, ‘da war was’, sodass 48 Stunden manchmal zu wenig sind – und da helfen dann 96 Stunden.“

Dieser Wunsch des Unternehmens sowie auch von Polizei und Feuerwehr Berlin sei längst bekannt. Doch weshalb wurde die Länge der Speicherdauer noch immer nicht erhöht? „Die dazu erforderliche Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes ist Bestandteil einer umfassenden Novellierung des Berliner Polizeirechts, die derzeit in den Koalitionsfraktionen abgestimmt wird“, erklärte Sabine Beikler, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, auf Nachfrage von BERLIN LIVE.

BVG sind sich einig – trotzdem bedarf es mehr Zeit

Offenbar ein Vorgang, der reichlich Zeit in Anspruch nimmt. Laut der Sprecherin soll es jedoch noch in diesem Jahr zu einem Beschluss kommen. Immerhin seien sich alle schon jetzt einig: „Der Senat strebt eine Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufnahmen bei den Berliner Verkehrsbetrieben an, nicht zuletzt um Opfern von Straftaten, die nach einer Tat oft nicht in der Lage sind, zügig Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, etwas mehr Zeit zu geben.“


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Die Verlängerung der Speicherdauer auf 96 Stunden wäre „im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Öffentlichen Personennahverkehr der BVG auch verhältnismäßig“. Bleibt abzuwarten, wann das Vorhaben dann tatsächlich endlich in die Tat umgesetzt wird. Bis dahin kann BVG-Vorstandsvorsitzender Falk jedoch Entwarnung geben: „Wir kriegen das in den 48 Stunden auch schon gut hin!“

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