Es war eine Katastrophe mit Ankündigung für viele zum Wochenbeginn. Am Montag (27. Januar) legten BVG-Mitarbeiter in Berlin ihre Arbeit nieder und sorgten so dafür, dass bei U-Bahnen, Trams und Bussen nahezu nichts ging.
Womöglich nur der Anfang einer ganzen Streikwelle, die der Hauptstadt in den kommenden Wochen noch bevorstehen könnte. Die Gewerkschaft Verdi spielt bereits mit einem Gedanken, der den Fahrgästen bitter aufstoßen dürfte.
BVG: Weitere Streiks könnten Hauptstadt härter treffen
War es nur ein Vorgeschmack auf das, was folgen könnte? Der eintägige Warnstreik bei der BVG zu Wochenbeginn könnte die Fahrgäste unter Umständen bereits darauf eingestimmt haben, was ihnen demnächst noch öfter blühen könnte: Stillstand bei U-Bahnen, Trams und Bussen.
In den laufenden Tarifverhandlungen zwischen BVG und Verdi scheinen weitere Streiks nämlich durchaus wahrscheinlich. Kommt man nicht auf einen gemeinsamen Nenner, stehen weitere Arbeitsniederlegungen wohl unmittelbar bevor. Und die könnten die Hauptstadt noch härter treffen als der erste Streik.
In Gewerkschaftskreisen wird bereits darüber nachgedacht
Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, denkt man in Gewerkschaftskreisen bereits über längere Streiks nach. Die Rede ist von mehr als 24 Stunden. Wie lange sie allerdings konkret ausfallen könnten? Unklar. Feststeht hingegen: Egal, wie lange die Fahrgäste auf U-Bahn und Co. verzichten müssten, es ist so oder so ein Albtraum für sie.
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Die Hoffnungen vieler dürften auch deswegen alle auf der zweiten Sitzung zwischen BVG und Verdi an diesem Freitag liegen. Im Vorfeld hatten die Verkehrsbetriebe bereits angekündigt, ein Angebot vorlegen zu wollen. Ob dies aber schon zu einer Einigung oder zumindest zu vorerst keinen weiteren Streiks führen wird, das bleibt abzuwarten.
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Verdi fordert unter anderem 750 Euro mehr Gehalt für jeden Mitarbeiter. Darüber hinaus sollen die Zulagen für das Fahr- und Werkstattpersonal deutlich steigen. 250 Millionen Euro mehr würde das die BVG jährlich kosten. Das sei nicht finanzierbar, hatten die Arbeitgeber bereits verlauten lassen.