Der Flughafen BER gilt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt für die Hauptstadt Berlin und das Brandenburger Umland. Allein im vergangenen Jahr fertigte der Airport über 23 Millionen Passagiere ab.
Neben all diesen positiven Zahlen gibt es aber auch ein paar bedenkliche Entwicklungen auf dem Flughafengelände vor den Toren Berlins. Denn dort lauert scheinbar eine tierische Gefahr!
Flughafen BER: Die Bedrohung kommt aus dem Tierreich
Auf dem Gelände des Flughafen BER gibt es offensichtlich einen Graben, der von Bibern besetzt wurde. Per Allgemeinverfügung soll es nun ab sofort erlaubt sein, die Tiere vor Ort zu schießen. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Landkreises Dahme-Spreewald gegenüber dem „RBB“ mit. Dies gelte vorerst bis zum März 2025.
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Der Grund für die drastische Vorgehensweise seien Biberbauten, die in der Vergangenheit mehrfach zu Rückstau und zur Verstopfung von Wehranlagen sowie Ableitungen aus Grundstücken und Verkehrsflächen führten.
Da der Selchower Flutgraben auch für die Ableitung von Regenwasser vom Flughafen BER von hoher Relevanz sei, bestehe nun Handlungsbedarf. Ansonsten könne es zu „ernsthaften wirtschaftlichen Schäden“ kommen.
Das muss nun sichergestellt werden
Der Planfeststellungsbeschluss zum Airport sieht vor, dass durch den Selchower Flutgraben die Ableitung von aktuell zwei Kubikmetern Wasser pro Sekunde gewährleistet wird. „Diese Vorgabe ist notwendig für die Aufrechterhaltung und Sicherung des Flugbetriebes am BER“, erklärte die Sprecherin.
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Grundsätzlich stehen die Nagetiere unter besonderem Schutz – doch es gibt Ausnahmen. So ist in der Brandenburger Biberverordnung festgelegt, dass Abschüsse bei Hochwasser erlaubt sind. Zuletzt geschah dies beim Hochwasser entlang der Oder, da die Tiere durch Grabungen die Funktionalität der Deiche gefährdeten.