Der Flughafen BER wickelt in Berlin derzeit den gesamten Personenverkehr durch die Luft ab. Von hier aus beginnen Urlaube und Geschäftsreisen. Nach langer Bauzeit ist der Hauptstadt-Airport am südöstlichen Stadtrand ein wichtiger Ort geworden.
Doch die Gewerkschaft Verdi sorgt am kommenden Montag (10. März) für große Probleme am BER. Denn ein Großteil des Personals in den Terminals und auf dem Rollfeld wird streiken. Welche Rechte haben die Passagiere?
Flughafen BER gibt drastische Maßnahme bekannt
In einer Pressemitteilung des Flughafens wird das ganze Ausmaß des Arbeitskampfes deutlich. „Aufgrund der Arbeitsniederlegungen muss der reguläre Flugbetrieb an diesem Tag leider eingestellt werden. Sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte werden von den Streiks betroffen sein und können daher nicht stattfinden“, heißt es darin.
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„Wir bedauern den Ausfall der geplanten Flüge am Montag für alle betroffenen Reisegäste“, wird Aletta von Massenbach, Vorsitzende der Geschäftsführung des BER, in der Mitteilung zitiert. Wer am Montag eine Flugreise geplant hatte, sollte sich jetzt über seine Rechte informieren und handeln.
Das ist die Rechtslage bei einem Streik
„Bei Streiks, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaften entziehen, wie bei den aktuellen Verdi-Streiks in verschiedenen deutschen Städten, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung“, erklärt Fluggastrechtsexpertin Feyza Türkon in einer Pressemitteilung von Flightright.
Flugreisende hätten aber durchaus einen Anspruch darauf, am Zielort anzukommen. Die Airlines seien daher verpflichtet, „ihren Passagieren unverzüglich einen Ersatztransport zu organisieren und müssen dabei ihre eigenen, aber auch Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen prüfen“. Klappt das erst etliche Stunden nach der eigentlichen Reisezeit, kann trotz Streik Anspruch auf eine Entschädigung bestehen.