Am Flughafen BER gilt zwischen Mitternacht Uhr und 5 Uhr ein Nachtflugverbot. In der Vergangenheit haben sich Airlines bereits mehrfach über eine zu strikte Umsetzung beklagt, da sie teils zu kuriosen Situationen führte.
Nun gibt es plötzlich einen Vorstoß aus der Politik. Könnte das Verbot schon bald aufgehoben werden?
Flughafen BER: Regierender Bürgermeister bezieht Stellung
Wenn es nach Berlins Regierungschef Kai Wegner geht, könnte es beim Nachtflugverbot am Flughafen BER schon bald Ausnahmen geben. Dies erklärte der CDU-Politiker im Rahmen der internationalen Tourismusmesse ITB in Berlin. Aus seiner Sicht könne es weder im Interesse des Umweltschutzes noch der Passagiere sein, wenn Flugzeuge wegen weniger Minuten Verspätung weite Umwege fliegen müssten.
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Deshalb kündigte der 52-Jährige an, die Thematik mit der Landesregierung Berlin, aber auch in einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit der Landesregierung Brandenburg anzugehen. „Das ist ein Punkt, den ich mir durchaus vorstellen kann, der nicht nur wünschbar, sondern auch machbar ist“, so Wegner. In diesem Zusammenhang betonte er auch, dass es sich nur um eine überschaubare Zahl von betroffenen Flugzeugen handele.
Ryanair beklagte sich bereits mehrfach in der Vergangenheit
Für die Airlines ist das Nachtflugverbot ein Reizthema. So beklagte sich beispielsweise Ryanair, dass zwei Maschinen Mitte Februar vom Flughafen BER nach Hannover umgeleitet werden mussten. Die Flugsicherung hätte ihnen, so schildert es die Billig-Airline, „eine Landung innerhalb von 20 Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots am Berliner Flughafen“ nicht gestattet.
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Ob Wegners Vorstoß nun gelingt, ist fraglich. Er selbst ist zwar kein Freund des Nachtflugverbots – sieht aber gleichzeitig keine politischen Mehrheiten dafür, die Regelung aufzuweichen.
Passend dazu äußerte sich Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey kritisch: „Ich finde nicht, dass wir das Nachtflugverbot schleifen sollten. Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Anrecht auf ihre Nachtruhe. Das Wachstum wird nicht gehemmt durch ein Nachtflugverbot.“