Die Stimmung im Land ist die vergangenen Monate aufgeheizt. Immer öfter machen Messerstechereien und ähnliche Gewaltdelikte an öffentlichen Plätzen Schlagzeilen. Aus Sicht der Bundespolizei kann das so nicht weitergehen.
Sie zieht jetzt die Reißleine und erlässt an großen S-Bahnhöfen in Berlin ein weitreichendes Verbot.
S-Bahn Berlin: Polizei erlässt konsequentes Verbot
Nicht nur die Anzahl, sondern auch die Intensität von schweren Gewaltdelikten hat in der jüngsten Vergangenheit mehr und mehr zugenommen. Genau dagegen will die Bundespolizei jetzt vorgehen. Wie sie am Donnerstag (13. März) mitteilte, gilt deshalb bereits seit 7. März bis Ende des Monats ein Verbot von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen an Berliner Bahnhöfen.
Auch interessant: Berliner Laterne der Schande! Anwohner fallen vom Glauben ab
Begründet wird das damit, dass „es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen unter Anwendung gefährlicher Gegenstände“ gekommen sei. Gemeint sind damit Messer und andere gefährliche Waffen wie Reizgas und Schlaggegenstände.
Hier gilt das Verbot
Das Verbot gilt an den Berliner S-Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz, nicht aber an den dazugehörigen U-Bahnhöfen, täglich zwischen 14 und 4 Uhr.
Ein Schritt, der auch schon in Hamburg eingeführt wurde. Dort gilt seit Dezember ein allgemeines Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr. In Berlin gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorstöße, zum Beispiel für zeitlich begrenzte Ereignisse wie die Neujahrsnacht.
Mehr News aus Berlin:
Wer in dem genannten Zeitraum an einem der Bahnhöfe der S-Bahn Berlin mit einem solchen Gegenstand erwischt wird, muss mit einem Zwangsgeld und mit der Beschlagnahmung der Waffe rechnen.