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S-Bahn Berlin: Polizei zieht die Reißleine! HIER will sie jetzt sofort durchgreifen

Die Bundespolizei will nicht länger zusehen! Ein neues Verbot soll für mehr Sicherheit in der S-Bahn Berlin sorgen. Alle Infos hier.

© IMAGO/Berlinfoto

S-Bahn Berlin: Die Lebensadern der Hauptstadt

Ohne sie geht gar nichts: das ist die S-Bahn Berlin und darum ist sie so wichtig.

Die Stimmung im Land ist die vergangenen Monate aufgeheizt. Immer öfter machen Messerstechereien und ähnliche Gewaltdelikte an öffentlichen Plätzen Schlagzeilen. Aus Sicht der Bundespolizei kann das so nicht weitergehen.

Sie zieht jetzt die Reißleine und erlässt an großen S-Bahnhöfen in Berlin ein weitreichendes Verbot.

S-Bahn Berlin: Polizei erlässt konsequentes Verbot

Nicht nur die Anzahl, sondern auch die Intensität von schweren Gewaltdelikten hat in der jüngsten Vergangenheit mehr und mehr zugenommen. Genau dagegen will die Bundespolizei jetzt vorgehen. Wie sie am Donnerstag (13. März) mitteilte, gilt deshalb bereits seit 7. März bis Ende des Monats ein Verbot von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen an Berliner Bahnhöfen.


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Begründet wird das damit, dass „es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen unter Anwendung gefährlicher Gegenstände“ gekommen sei. Gemeint sind damit Messer und andere gefährliche Waffen wie Reizgas und Schlaggegenstände.

Hier gilt das Verbot

Das Verbot gilt an den Berliner S-Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz, nicht aber an den dazugehörigen U-Bahnhöfen, täglich zwischen 14 und 4 Uhr.

Ein Schritt, der auch schon in Hamburg eingeführt wurde. Dort gilt seit Dezember ein allgemeines Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr. In Berlin gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorstöße, zum Beispiel für zeitlich begrenzte Ereignisse wie die Neujahrsnacht.


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Wer in dem genannten Zeitraum an einem der Bahnhöfe der S-Bahn Berlin mit einem solchen Gegenstand erwischt wird, muss mit einem Zwangsgeld und mit der Beschlagnahmung der Waffe rechnen.