Berlin ist bekannt für seine lebendige Kulturszene, die nur so von angesagten Clubs, Bars und Restaurants strotzt. An jeder Ecke gibt es hier Aufregendes zu entdecken. Das wollen sich natürlich auch die Touristen nicht entgehen lassen. Jedes Jahr reisen mehr als 10 Millionen Urlauber nach Berlin, um den Großstadtdschungel zu erkunden.
Natürlich müssen die Touristen auch irgendwo übernachten. Und da hat sich Airbnb als beliebte Option für Unterkünfte etabliert, die Reisenden ein authentisches Berlinerlebnis verspricht. Da in der Hauptstadt jedoch ein massiver Wohnungsmangel herrscht, sind Airbnb-Vermieter nicht gern gesehen. Diese Bezirke greifen jetzt durch.
Airbnb: Berlin geht gegen Vermieter vor
Wohnraum darf in Berlin nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Das besagt das Zweckentfremdungsgesetz, das 2014 in Kraft trat.
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Viele Airbnb-Anbieter ignorieren das Gesetz und vermieten Immobilien an Urlauber. Eine Ordnungswidrigkeit, die richtig teuer werden kann. Eine verbotene Zweckentfremdung kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Diese Bezirke sind am erfolgreichsten
Nach einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ sind lauten den aktuellen Zahlen vom Senat rund 26.550 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt worden. 7226 Wohnungen davon waren bis dahin als Ferienwohnungen vermietet worden.
Zwei Berliner Bezirke sind demnach im Kampf gegen illegale Airbnb-Vermieter ganz weit vorne. In Tempelhof-Schöneberg konnten seit 2014 insgesamt 5266 Wohnungen auf den Wohnungsmarkt zurückgeführt werden.
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Friedrichshain-Kreuzberg landet mit 4705 Wohnungen auf Rang zwei. Laut Karsten Baudach, Leiter des Fachbereichs Wohnen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind von den zweckentfremdeten Wohnungen etwa 1200 zuvor unrechtmäßig als Ferienwohnungen genutzt worden.
Bei den restlichen Wohnungen handelte es sich entweder um Leerstand oder um illegale gewerbliche Nutzung. Mehr Informationen findest du im Artikel bei der „Berliner Morgenpost“.