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Airbnb-Urteil: Werden in Berlin jetzt Zehntausende Wohnungen frei?

Nicht nur die Airbnb-Gastgeber müssen sich auf große Änderungen einstellen, sondern auch die Mieter in Berlin.

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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Airbnb stand in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit dessen Geschäftsmodell den Leerstand in Großstädten zu befeuern, wo es sowieso schon einen großen Wohnungsmangel gibt.

Aus diesem Grund gab es immer wieder Gespräche, Airbnb komplett zu verbieten. Ein Urteil in Berlin könnte jetzt wegweisend sein. Sowohl Airbnb-Kunden als auch Mieter in Berlin müssen sich auf große Veränderungen einstellen.

Airbnb: Schock-Urteil – Kunden müssen sich auf massive Änderungen einstellen

In ganz Europa versuchen Behörden Airbnb einzuschränken und zu regulieren. Gegner des Unternehmens sind der Meinung, dass die Ferienwohnungen in der Stadt die Mietpreise erhöhen und die Nachbarschaft zerstören würden. Ein Urteil in Berlin könnte dem Unternehmen jetzt gefährlich werden. Wie ist es dazu gekommen?


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Eine Eigentümerin eines Apartmenthauses in Alt-Mitte habe geklagt, weil ihr das Bezirksamt Mitte die Nutzung von Apartments als Ferienwohnung untersagt hätte. Die Frau sei der Meinung gewesen, dass die Nutzung bereits vor dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots bestanden hätte.

DAS sagt der Bausenator zum Urteil

Dies soll das Oberverwaltungsgericht jedoch nicht gelten haben lassen. Vermieter könnten sich demnach nicht auf Bestandsschutz berufen, wenn sie Apartments bereits vor 2014 als Ferienwohnung genutzt hätten.

Bausenator Christian Gaebler (SPD) rechne jetzt damit, dass durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Tausende Ferienwohnungen in Berlin wieder auf dem Wohnungsmarkt verfügbar gemacht würden. Das geht aus einem Bericht des „Tagesspiegels“ hervor.


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Man könne man davon ausgehen, dass nach den Prüfungen durch die Bezirke „eine nicht unerhebliche Anzahl von Ferienwohnungen wieder dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt werden können“, sagte Gaebler am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Eine konkrete Zahl könne er jedoch noch nicht nennen. Es werde „sicherlich eine niedrige fünfstellige Summe sein“, so Gaebler. Das Urteil sei „ein weiterer Sieg gegen illegale Ferienwohnungen in Berlin“.