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Döner in Berlin: Türkischer Antrag bei der EU! Sie wollen das Kult-Gericht für sich allein

Bei der EU ist ein türkischer Antrag eingegangen, der den Döner in Berlin zu einer „traditionellen Spezialität“ machen könnte – mit heftigen Folgen!

Döner in Berlin
© Felix Grimm

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Bereits im April hatte es wegen des Kult-Gerichts diplomatische Verstimmungen gegeben, als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit einem Dönerspieß aus Berlin im Gepäck zum Staatsbesuch in die Türkei gereist.

Die Geste war als Würdigung der Lebensleistung türkischer Migranten in Deutschland gedacht gewesen, kam in der Türkei aber nicht bei allen gut an. Nun ist bei der EU gestellt worden, der das Gericht „Döner Kebab“ zu einer „garantiert traditionellen Spezialität“ aus der Türkei machen soll. Sollte dies durchgewunken werden, wäre das eine heftige Entscheidung für den Döner in Berlin.

Der Berliner Döner soll per EU-Antrag ein türkisches Spezialitäten-Label bekommen

Wie ein Sprecher des Bundesernährungsministeriums am Mittwoch erklärt hat, sei der türkische Antrag „mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen.“ Die türkischen Vorgaben entsprächen nicht den Standards der deutschen Gastronomie, ein solcher Eintrag hätte daher „enorme“ wirtschaftliche Auswirkungen.

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Auch Drittstaaten können in der EU einen Antrag auf Schutz und Eintragung von Produktbezeichnungen stellen. Dies hat die Türkei für die Bezeichnung „Döner“ getan. In dem türkischen Antrag wird unter anderem die Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch ausgeschlossen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium ausführte.

In Deutschland sei dies jedoch üblich und so auch in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches für die Produktbezeichnung „Döner Kebab“ beschrieben.

Bestimmte Fleischsorten wären dann nicht mehr Döner-konform

„Bei Annahme des unveränderten Antrags aus der Türkei wäre ein Eingriff in den deutschen Markt mit spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten“, erklärte das Ministerium.

Döner, wie er in Deutschland hergestellt und verkauft wird, sei „nicht nur eine sehr beliebte Speise, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch eine einträgliche Einnahmequelle.“


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Im Einklang mit den vorgesehenen EU-Verfahren habe die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) deshalb Einspruch bei der EU-Kommission eingelegt, erklärte das Ministerium weiter. Die Brüsseler Behörde prüfe dies nun und leite gegebenenfalls ein „Konsultationsverfahren“ ein. In diesem Rahmen müssten sich Deutschland und die Türkei dann einigen. (mit dpa)